NSU-Tribunal zur Urteilsbegründung: „Trio-These heute noch unhaltbarer als vor zwei Jahren“

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München hat am 21.04.2020 die schriftliche Urteilsbegründung im Strafverfahren gegen wenige Mitglieder des NSU in der Geschäftsstelle des Gerichts hinterlegt. Damit wurde die Frist von 93 Wochen seit der mündlichen Urteilssprechung am 11. Juli 2018 maximal ausgereizt. Ab heute gilt eine Frist von vier Wochen für die Revisionsbegründungen. Hier wird es darauf ankommen, dass vor allem das milde Urteil gegen André Eminger angefochten wird.

Teresa Ramani, Pressesprecherin des Aktionsbündnisses ‚NSU-Komplex auflösen’, betont: „Unsere Gedanken sind heute besonders bei den Angehörigen der vom NSU ermordeten Menschen und den Opfern der Anschläge und Überfälle des NSU. Wir sind gespannt, ob ihre Perspektive in der Urteilsbegründung vorkommt.“

Schon in der mündlichen Urteilsverkündung hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die These vom NSU als „Trio“ vertreten. Der NSU soll demnach aus einer aus drei Personen bestehenden, isoliert agierenden Gruppe mit nur wenigen Unterstützer*innen bestanden haben. Alle Anträge der Opferfamilien Yozgat und Kubaşık, das Netzwerk der NSUUnterstützer*innen in Dortmund und Kassel aufzuklären, schmetterte das OLG ab. Bis heute fürchten Gamze und Elif Kubaşık, die Tochter und die Witwe des ermordeten Mehmet Kubaşık, seinen Mörder*innen in Dortmund zu begegnen.

Der Quasi-Freispruch von Eminger kommt einer Amnestie für das „Netzwerk der Kameraden“ gleich, von dem der NSU in seinem Bekennervideo sprach. Nazis und Rassist*innen wurden ermuntert, weiterzumachen. Etwa ein Jahr nach der Urteilsverkündung erschossen Nazis im Juli 2019 den Politiker Walter Lübcke. Einer der mutmaßlichen Täter war schon 2006 in die polizeilichen Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat einbezogen. Im Oktober 2019 folgte der antisemitische Anschlag auf die voll besuchte jüdische Synagoge in Halle. Weil dieser misslang, erschoss der Täter zwei Menschen, darunter einen Besucher im Kiez-Döner. Am 19. Februar ermordete ein Rassist in Hanau neun Menschen. In Geist, Intention und teilweise in der Ausführung sind Parallelen zwischen den Morden an Walter Lübcke, denen von Halle, dem Massaker von Hanau und der Mordserie des NSU unübersehbar. Das geringe Strafmaß für Ralf Wohlleben und André Eminger sendete ein fatales Zeichen an die Betroffenen und an die Neonazi-Szene. Beide sind auf freiem Fuß und weiterhin aktive Neonazis.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Wohlleben ein zentraler Unterstützer und Eminger wohl ein viertes Mitglied des Kerntrios des NSU war. Eminger erfuhr Milde, um das Konstrukt der „isolierten Gruppe“ weiter aufrecht zu erhalten. Dazu Teresa Ramani: „Oberstaatsanwalt Weingarten hat in seinem Plädoyer in München selbst ausgeführt, dass vieles dafür spricht, Eminger als viertes Mitglied des NSU anzusehen. Wir fordern, dass die Bundesanwaltschaft ihre Revision mit Blick auf André Eminger aufrecht erhält.“ In der mündlichen Urteilsverkündung wurde auch die Polizei von jeglicher Verantwortung freigesprochen und eine Erwähnung der Inlandsgeheimdienste vom Senat mit keinem Wort für nötig erachtet.

Fast zwei Jahre nach der Urteilsverkündung wissen wir heute mehr über rassistische und neonazistische Strukturen in der Polizei. Wir wissen, dass Polizist*innen für Morddrohungen an der Rechtsanwältin der Familie Şimşek, Seda Başay-Yıldız, verantwortlich sind. Allein in Hessen stehen aktuell 38 Polizist*innen wegen neonazistischer Aktivitäten unter Verdacht. Wir wissen auch, dass der hessische Verfassungsschutz die Akten mit Bezug zum NSU mit unverhältnismäßig langen Sperrfristen versah.

Teresa Ramani: „Die Sperrung der NSU-Akten erschwert die Ermittlungen zum Mord an Walter Lübcke und zu möglichen Verbindungslinien zum NSU. Wir fordern die unverzügliche Freigabe der Akten. Und wir fordern eine Enquete-Kommission zu rassistischen Strukturen in den Sicherheitsbehörden.“ Mehmet Daimagüler, Nebenklagevertreter im NSU-Prozess, bewertet die Entwicklungen so: „Deutlich ist, dass der Staat ‚endlich’ ein Schlussstrich ziehen will, wobei dieses ‚endlich’ bereits Wochen nach der Selbstenttarnung deutlich spürbar war. Aus dem Verschweigen des Staates soll ein Schweigen der Gesellschaft werden. Wenn wir uns aber mit dem großen Verschweigen abfinden, dann sollten wir auch nicht überrascht sein, dass Nazis und Rassisten weiter drohen und morden, dass Menschen sterben und dass die Zustände nicht besser, sondern schlechter werden.“ Das nimmt das Aktionsbündnis ‚NSU-Komplexauflösen’ nicht hin und fordert: Kein Schlusstrich!

Das Tribunal ist ein Projekt des Aktionsbündnisses ‚NSU-Komplex auflösen’, einem Zusammenschluss aus Initiativen in ganz Deutschland, die solidarisch mit Betroffenen von Rechtsterrorismus sind. Mehr Informationen auf  www.nsu-tribunal.de.

Quelle:

VVN-BdA Landesvereinigung Mecklenburg-Vorpommern