Kommentar des russischen Botschafters in Deutschland

Im Auswärtigen Amt wurde uns mitgeteilt, dass die Bundesanwaltschaft heute Anklage gegen einen russischen Staatsbürger wegen Mordes am 23. August 2019 in der Berliner Parkanlage Kleiner Tiergarten erhoben hat. In der Anklageschrift wird behauptet, dass der Mord im Auftrag staatlicher Stellen der Zentralregierung der Russischen Föderation ausgeführt wurde. Nach wie vor wird das durch keine Fakten und Nachweise bekräftigt.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass in Verbindung mit diesem Vorgang zuvor zwei Angehörige der russischen Botschaft aufgrund angeblich unzureichender Zusammenarbeit unseres Landes mit den deutschen Behörden aus Berlin ausgewiesen wurden. Dabei wissen wir ganz genau, dass die zuständigen russischen Stellen mit den deutschen Kollegen über Partnerschaftskanäle kooperieren und an sie gerichtete Ersuchen beantworten.

Die gegen russische staatliche Stellen erhobenen Vorwürfe halten wir für nicht gerechtfertigt und haltlos. Wie der neulich in Deutschland losgetretene Vorgang mit den s.g. „russischen Hackern“ und den angeblich hinter ihnen stehenden Geheimdiensten tragen auch diese Unterstellungen nicht zur positiven Entwicklung der ohnedies nicht einfachen deutsch-russischen Beziehungen bei.

Was die in Berlin anvisierten weiteren Maßnahmen gegen Russland angeht, so werden sie, falls realisiert, nicht unerwidert bleiben.

Quelle:

Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland