Esprit: Beschäftigte sollen Missmanagement ausbaden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Schließungspläne des in Hongkong ansässigen Textilkonzerns Esprit für den deutschen Markt aufs Schärfste. Demnach sollen 44 der bundesweit 94 Filialen geschlossen und 1.100 Beschäftigte entlassen werden. Dies sei das Ergebnis einer schlechten Strategie des vertikalen Textilhändlers. „Die Geschäftsführung von Esprit hat zwei Jahrzehnte lang verschlafen, sich im digitalen Zeitalter rechtzeitig so aufzustellen, dass die verschiedensten Vertriebskanäle miteinander gut verzahnt und abgestimmt werden und sich so gegenseitig verstärken“, so Orhan Akman, der für den Einzelhandel zuständige ver.di-Bundesfachgruppenleiter.

Denn nicht erst seit Corona sei Esprit schlecht aufgestellt. Der Handelskonzern habe alle Trends und das veränderte Kundenverhalten verschlafen, „ob modische Trends, Kundenwünsche oder den Onlinevertrieb“, kritisiert der ver.di-Sekretär. „Keiner weiß mehr, wofür der Modekonzern so richtig steht. Jetzt sollen die Beschäftigten das Missmanagement ausbaden“, entrüstet sich Akman.

Der Arbeitgeber sei nun aufgefordert, Verantwortung für alle Beschäftigten zu tragen. Es müssten bestmögliche Lösungen für die von Kündigung bedrohten Beschäftigten vereinbart werden. „Dazu gehört auch die Möglichkeit einer Transfergesellschaft, in der die Betroffenen aufgefangen, qualifiziert und weitervermittelt werden“, fordert Akman.

Die schwierige Situation der Beschäftigten erfordere nun dringend Klarheit und eine enge Einbindung ihrer Betriebsräte und der Tarifgewerkschaft ver.di in den weiteren Prozess. „Da ist es besonders bitter, dass rund ein Drittel der Häuser mit den stärksten Betriebsratsstrukturen von Schließung und Kündigung betroffen sein soll. Damit sollen diejenigen entlassen werden, die die Interessen der Beschäftigten zu vertreten wissen. Aber gerade auf sie kommt es jetzt an“, kritisierte der ver.di-Sekretär.
Der Textilkonzern hatte bereits vor drei Monaten für mehrere deutsche Tochtergesellschaften ein Schutzschirmverfahren beantragt, um sich vor Forderungen der Gläubiger zu schützen. Am Mittwoch hat das Insolvenzgericht der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zugestimmt.

Quelle:

ver.di