Neues Insolvenzgesetz – Die Zeit drängt

Am Freitag vergangener Woche trafen Regierung, Patronat und Gewerkschaften zu einer von den Salariatsvertretern eingeforderten Dreierrunde zusammen, um sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise zu befassen. Aufgrund des rasanten Anstiegs der Arbeitslosenzahlen – eine Entwicklung, von der seit Monaten besonders junge Menschen betroffen sind – stand vor allem die Situation auf dem Arbeitsmarkt zur Diskussion.

Neueinstellungen gibt es seit Monaten kaum noch, seither überwiegt das Auflösen von Arbeitsverträgen. Fakt ist, dass zahlreiche Betriebe zunehmend über Finanzschwierigkeiten klagen und riskieren in Konkurs zu geraten, wobei die Folgen immer die gleichen sind.

Nicht nur verlieren bei Insolvenzen Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz, hinzu kommt, dass sie sich auf eine längere Zeit ohne Einkommen einstellen müssen. Dies, obwohl das Gesetz den Leidtragenden bei Konkursen Geldleistungen garantiert, die ihnen vom Beschäftigungsfonds, also vom Staat, gezahlt werden. Allerdings gelangt das sogenannte Superprivileg – in Höhe von maximal 6 Mal den Mindestlohn – in der Regel frühestens nach zwei bis drei Monaten – vielfach sogar noch später – zur Auszahlung.

Da das Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung ebenfalls erst drei Monate nach der gerichtlichen Verkündung der Insolvenz in Kraft tritt, kann man sich die finanziellen Engpässe leicht vorstellen, in welche die Betroffenen in solchen Situationen geraten. Zumal ihnen vielfach ja auch noch Lohnrückstände geschuldet werden.

Wer in solchen Fällen nicht auf eigene Ersparnisse oder auf die Unterstützung von Familie oder Freunden zurückgreifen kann, riskiert für längere Zeit in große finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. In vielen Fällen nicht wissend, wie in dieser schwierigen Periode Mieten und Schulden bezahlt, Frau und Kinder ernährt werden können.

Zwar können sie in solchen Situationen bei den für sie zuständigen Sozialämtern anklopfen, um nach Vorzeigen eines bei Insolvenzen ausgestellten Beglaubigungsschreibens Vorschüsse zu beantragen, doch empfinden viele diesen Weg als erniedrigend. Von den bürokratischen Hindernissen, die in solchen Fällen zu bewerkstelligen sind, ganz zu schweigen.

Damit muss Schluss sein. In Zeiten, in denen zu befürchten ist, dass der Pleitegeier demnächst vermehrt zuschlagen könnte, drängt sich deshalb die seit vielen Jahr schon in der Diskussion stehende Reform des Insolvenzgesetzes mehr denn je auf.
Eine Reform, die, so wie es die Kommunisten seit vielen Jahren bereits fordern, festhalten müsste, dass bei Insolvenzen Vorschüsse künftig nicht mehr von Sozialämtern, sondern direkt vom Beschäftigungsfonds ausgezahlt werden. Zusätzlich dazu schlagen die Kommunisten die Einrichtung eines von Staat und Patronat (je nach Profit) gespeisten neuen Fonds vor, aus welchem ausstehende Lohngelder ausbezahlt werden sollten, um Menschen in Geldnot vor einem Abrutschen ins soziale Abseits zu bewahren. Auch das Gründen einer staatlichen Auffanggesellschaft, welche Betrieben, die ohne eigenes Verschulden in die Pleite getrieben werden, Möglichkeiten zur Rekapitalisierung anbieten würde, um über diesen Weg »Know-how« und Arbeitsplätze zu erhalten, betrachtet die KPL als weiteren Schritt in die richtige Richtung.

Mit den seit Jahren endlosen Diskussionen zum Thema Reform des Insolvenzgesetzes muss ein für allemal Schluss sein. Nicht zuletzt aufgrund der jetzigen Krise und deren Folgen müssen endlich Taten folgen. Und zwar sofort.

gilbert simonelli

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek