Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst: Die meisten Brandenburger Krankenhausbeschäftigten gehen leer aus

ver.di-Landesbezirksleiter Frank Wolf begrüßt die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst, von der unter anderem die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen der 14 Brandenburger Landkreise und der vier kreisfreien Städte profitieren werden. „Besonders erfreulich ist jedoch, dass es uns in den Tarifverhandlungen gelungen ist, deutliche Verbesserungen für den Bereich Pflege und Gesundheit durchzusetzen”, betont Frank Wolf. Allerdings, so kritisieren er und die für den Bereich Gesundheit zuständige Landesfachbereichsleiterin Meike Jäger, dass nur die Beschäftigten in zwei von insgesamt 22 kommunalen Krankenhäusern im Land Brandenburg von der Tarifeinigung profitieren werden. Derzeit sind überhaupt nur zwei Krankenhäuser – durch ihre Mitgliedschaft mit Tarifbindung im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV) – an den Tarifabschluss vom 25. Oktober 2020 gebunden.

„Die Tarifeinigung sieht zwar deutliche Verbesserungen für Beschäftigte in Bereichen der Pflege vor, jedoch kommen diese Verbesserungen konkret nur beim Städtischen Klinikum Brandenburg und beim Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann an“, so Meike Jäger. Die anderen 20 kommunalen Krankenhäuser haben schon vor vielen Jahren die Vollmitgliedschaft im KAV – mit Zustimmung der Landräte, Oberbürgermeister bzw. der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen – aufgekündigt. Seitdem werden die Arbeitsbedingungen entweder durch Haustarifverträge oder durch einseitige Erklärungen der Arbeitgeberseite geregelt. Ähnlich sieht die Situation für die Beschäftigten in der Altenpflege aus. Zwar gibt es noch mehrere kommunale Pflegeheimgesellschaften im Land Brandenburg, aber kein einziges kommunales Pflegeheim ist an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden. Bei den Rettungsdiensten findet man eine vergleichbare, wenn auch bessere, Situation vor – immerhin die Berufsfeuerwehren der vier kreisfreien Städte sowie Rettungsdienste von vier Landkreisen sind über die Vollmitgliedschaft im KAV an den Tarifabschluss gebunden.

„Von der nun tariflich vereinbarten Corona-Prämie von bis zu 600 EUR, der Verkürzung der Arbeitszeit sowie der Verbesserung von Zulagen und Zuschlägen werden also die Mehrheit aller Krankenhausbeschäftigten, die Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege oder im Rettungsdienst im Land Brandenburg, also jene, die in den letzten Monaten beklatscht und gefeiert wurden, leider nichts haben“, kritisiert Jäger mit Nachdruck.

Frank Wolf und Meike Jäger fordern daher die jeweils politisch Verantwortlichen auf sicherzustellen, dass in allen kommunalen Krankenhäusern, allen kommunalen Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in allen Rettungsdiensten im Land Brandenburger mindestens die mit der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst festgelegte Corona-Prämie zur Auszahlung kommt. „Jetzt wäre im Übrigen der richtige Zeitpunkt für die Politik auch über eine Rückkehr ihrer kommunalen Einrichtungen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD – und somit in die Vollmitgliedschaft des KAV Brandenburg nachzudenken und die Weichen dafür zu stellen!“

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg