Pressemitteilung der russischen Strafvollzugsbehörde FSIN zum Status des Verurteilten Alexej Nawalny

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Alexej Nawalny, der wegen einer Straftat für schuldig befunden und verurteilt wurde, wird seit 3. März 2015 in den Melderegistern der Strafvollzugsinspektion der FSIN-Abteilung Moskau geführt. Vom Bezirksgericht Moskau Samoskworetschje wurde er am 17. Februar 2015 zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, die am 4. August 2017 vom Bezirksgericht Moskau Simonowski um ein Jahr verlängert wurde.

Der Verurteilte Nawalny wurde somit verpflichtet, bei der FSIN mindestens zweimal im Monat bis zum Ende seiner Bewährungsstrafe am 29. Dezember 2020 vorstellig zu werden. Die Meldung hatte an den Tagen zu erfolgen, die von der Strafvollzugsinspektion bestimmt wurden. Die Auflagen seiner Bewährungsstrafe und die Pflichten, die ihm diesbezüglich vom Gericht auferlegt wurden, wurden Herrn Nawalny zweimal im Laufe persönlicher Gespräche in den FSIN-Filialen erklärt.

 

Der Verurteilte Nawalny wurde somit verpflichtet, bei der FSIN mindestens zweimal im Monat bis zum Ende seiner Bewährungsstrafe am 29. Dezember 2020 vorstellig zu werden. Die Meldung hatte an den Tagen zu erfolgen, die von der Strafvollzugsinspektion bestimmt wurden. Die Auflagen seiner Bewährungsstrafe und die Pflichten, die ihm diesbezüglich vom Gericht auferlegt wurden, wurden Herrn Nawalny zweimal im Laufe persönlicher Gespräche in den FSIN-Filialen erklärt.

Trotzdem verstieß der Verurteilte Nawalny 2020 systematisch und mehrmals gegen die Bewährungsauflagen. Nämlich ist er mindestens sechsmal nicht bei der der FSIN vorstellig geworden: am 13. Januar, 27. Januar, 3. Februar, 16. März, 6. Juli und 17. August 2020. Nach jedem Verstoß wurde Herr Nawalny offiziell gemahnt, dass die Bewährungsstrafe rückgängig gemacht und durch eine Haftstrafe ersetzt werden kann.

Im Zeitraum vom 17. August 2020 bis 29. Dezember 2020 ist der Verurteilte Nawalny wieder nicht bei der Behörde vorstellig geworden. Dabei wurde von der FSIN-Abteilung Moskau der Tatsache Rechnung getragen, dass seit 22. August 2020 Herr Nawalny im Charité-Krankenhaus (Berlin, Deutschland) behandelt wurde. Nach den vom Krankenhaus übermittelten Informationen wurde Herr Nawalny jedoch am 23. September 2020 entlassen. Allerdings antwortete er nicht auf die Mitteilung, dass er am 23.10.2020 bei der FSIN-Filiale vorstellig werden muss, und meldete sich bei ihr wieder nicht.

Erst nach einem Monat, am 23. November 2020, teilte Herr Nawalny der FSIN-Abteilung Moskau mit, er halte sich im Berliner Hotel Arabel auf, wo er sich gesundheitlich erhole. Es wurden jedoch keine offiziellen Nachweise einer Behandlung im Hotel vorgelegt, und die Rehabilitationsmaßnahmen können nicht als Entschuldigung für einen versäumten Meldetermin angerechnet werden.

Da der tatsächliche Aufenthaltsort des Verurteilten seit 24. September 2020 der FSIN-Abteilung Moskau nicht bekannt war, wurden am 27. November 2020 erste Fahndungsmaßnahmen angeregt, und am 29. Dezember 2020 wurde der Verurteilte zur Fahndung und nach Feststellung seines Aufenthaltsorts zur Festnahme ausgeschrieben.

Unter Berücksichtigung der genannten böswilligen Verstöße und ausgehend vom Grundsatz der Unabwendbarkeit der Strafe und den Gesetzesauflagen, die ausnahmslos für alle Bürgerinnen und Bürger der Russischen Föderation gleich sind, ist die FSIN-Abteilung Moskau verpflichtet, alle Maßnahmen zur Festnahme von Herrn Nawalny zu ergreifen, bis das Gericht über die Umwandlung der Bewährungs- in die Haftstrafe geurteilt hat.

Quelle: Botschaft der Russischen Föderation in Berlin – Pressemittelung der russischen Strafvollzugsbehörde FSIN zum Status des Verurteilten Alexej Nawalny