Finanzpolizei beschlagnahmt Fahrzeuge eines Amazon-Subunternehmers

Wegen offener Abgabenschulden in Höhe von 350.000 Euro beschlagnahmte die Finanzpolizei gemeinsam mit dem Finanzamt Österreich am 27. April insgesamt 26 Lieferfahrzeuge einer Transportfirma, die im Auftrag von Amazon Pakete auslieferte.

Ausgangspunkt für den Einsatz war eine großangelegte Kontrolle bei Partnern bzw. Zustellern im Februar 2020, bei der insgesamt 1.000 Rechtsbrüche festgestellt wurden. Damals kontrollierten rund 60 Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten in Großebersdorf bei Wien Dienstnehmer von Subunternehmen, die für Amazon tätig waren. Bei den kontrollierten Firmen handelte es sich um Paketlieferanten, die im Großraum Wien die Sendungen zustellen. Damals wurde die Finanzpolizei auch auf jenes Unternehmen aufmerksam, aus dessen Fuhrpark man nun 26 vorgefundene Fahrzeuge beschlagnahmte.

Schulden bei Finanzamt seit Razzia im Februar 2020 verdoppelt

Bereits im Februar 2020 stellte die Finanzpolizei bei diesem Unternehmen 48 Übertretungen nach dem ASVG fest und mittlerweile ist ein Gerichtsverfahren anhängig. Außerdem wurde damals ein Abgabenrückstand in Höhe von 187.000 Euro festgestellt, der bis Ende April auf 358.000 Euro angewachsen ist. Die Firma konnte also in der Zwischenzeit die Schulden bei der Republik verdoppeln, obwohl sie bereits am Radar der Behörden war!

PdA fordert Generalunternehmerhaftung für Versandhändler

Die Finanzpolizei beschlagnahmte Ende April 26 relativ neue Kastenwägen der Firma und ließ diese durch ein autorisiertes Unternehmen abtransportieren. Darüber hinaus wurde zusätzlich eine Forderungspfändung an den Online-Versandriesen ausgehändigt, sodass alle Forderungen die seitens des Unternehmens noch bestehen, auf das Finanzamt Österreich übergehen. Das Bundesministerium für Finanzen vermeidet in seinem Bericht über diese erfolgreiche Aktion der Finanzbeamten konsequent, den Namen Amazon zu erwähnen und spricht immer nur von einem „Online-Riesen“, „Onlineversandhändler“ usw.

Die Partei der Arbeit (PdA) fordert eine Generalunternehmerhaftung für diesen Sektor, dann würde nämlich der Auftraggeber für die Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge seiner Subunternehmer haften, so wie es in der Bauwirtschaft schon seit langem Gesetz ist. Bei Auftragsnehmern, die ihre Abgaben unregelmäßig zahlen, muss am Bau vom Generalunternehmer ein Teil der Umsätze der Subunternehmer einbehalten und an Finanzamt und Sozialversicherung abgeliefert werden.

Quelle: BMF

Quelle: Zeitung der Arbeit – Finanzpolizei beschlagnahmt Fahrzeuge eines Amazon-Subunternehmers