AMS-Sperren haben weitreichende Folgen

KPÖ Graz:

Sabine F.* hat ihre Arbeit verloren. Sie ist beim AMS gemeldet, bezieht Arbeitslosengeld und bemüht sich um eine neue Stelle. Sie hat kein Internet, da sie mit ihrem Geld kaum über die Runden kommt und spart, wo sie nur kann. Deshalb nutzt sie die Infrastruktur beim AMS für ihre Bewerbungen. Dann kommt der Lockdown. Frau F. darf nicht mehr aufs Arbeitsamt. An sie gerichtete Stellenangebote gehen unter, weil sie nur auf jene reagieren kann, die ihr mit der Post zugeschickt werden. Trotzdem versucht sie alles, um eine Stelle zu finden, schreibt Initiativbewerbungen, reagiert auf Stellenangebote in Zeitungen. Eine ihrer Bewerbungen scheint erfolgreich zu sein. Man sagt ihr, sie kann mit Monatsersten anfangen. Am Tag des Arbeitsantritts wird Frau F. plötzlich krank und muss die Stelle absagen. Obwohl die angestrebte Stelle ihr nicht vom AMS vermittelt wurde, sperrt dieses ihr die Bezüge. Sie habe eine „zumutbare Beschäftigung“ nicht angenommen. Dauer der Sperre: sechs Wochen.

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