Tarifverträge der Leiharbeit angepasst

Die Tarifpartner der Leiharbeit haben sich am Dienstag nach über 13 Stunden Verhandlungen auf die Anpassung der Entgelttarifverträge für die Branche verständigt. Dabei ging es um die Anpassung der unteren drei Lohngruppen. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bundestag die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro beschlossen hatte, die ab 1. Oktober dieses Jahres greift.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite, sagte am Dienstag in Berlin:

“Es waren harte Verhandlungen bis in die frühen Morgenstunden, die mehrfach zu scheitern drohten. Aber am Ende haben wir für die unterste Lohngruppe eine Lohnsteigerung von insgesamt 24,1 Prozent im Zeitraum vom 1.10.2022 bis zum 1.4.2024 erreicht. Gerade angesichts der Krise und der hohen Inflation ist das Ergebnis eine gute Nachricht für die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Land. Für die Lohngruppen 2a und 2b wurden Steigerungen von 19 beziehungsweise 16 Prozent vereinbart. Wichtiger Anspruch der Gewerkschaften war es, in den unteren Entgeltgruppen auch künftig einen deutlichen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. Das hat geklappt. Zusätzlich haben wir den Arbeitgebern eine Erhöhung des Bonus für Gewerkschaftsmitglieder abgerungen: Wer mindestens sechs Monate einer Gewerkschaft angehört, erhält bei der Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab November 2023 jeweils 150 Euro mehr. Über die Entwicklung des übrigen Gehaltsgitters werden die Tarifvertragsparteien im Herbst dieses Jahres verhandeln. Wir bleiben dran.”

Bei den Verhandlungen wurden für die unteren drei Lohngruppen diese Ergebnisse erzielt, die mit einer Laufzeit bis 31.03.2024 ab 1. Oktober 2022 Anwendung finden:

  ab 01.10.2022 ab 01.04.2023 ab 01.01.2024
EG 1 12,43 Euro 13,00 Euro 13,50 Euro
EG 2a 12,63 Euro 13,20 Euro 13,80 Euro
EG 2b 12,93 Euro 13,50 Euro 14,15 Euro

Das Tarifgitter für die Lohngruppen 3 bis 9 gilt unverändert bis Ende Dezember 2022 fort: www.dgb.de/-/SbU

Im Herbst dieses Jahres finden die nächsten Verhandlungen für diese Lohngruppen statt.

Hintergrund:
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Für die Arbeitgeberseite verhandeln der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ). Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der rund 780.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland

Quelle: DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund