EU-Gericht weist Klage von RT France ab – Kreml kündigt Gegenmaßnahmen an
RT France hatte in seiner Klage argumentiert, dass der Sender sich zuvor nicht habe gegen die Anschuldigungen verteidigen dürfen. Zudem würden Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf unternehmerische Betätigung und der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verletzt. Außerdem stellte RT France infrage, ob der Rat der EU die fragliche Entscheidung überhaupt treffen durfte.
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies all diese Punkte zurück. „Das Gericht weist die Klage in vollem Umfang ab“, hieß es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Die Richter argumentieren unter anderem, dass die verhängten Sanktionen „unter Berücksichtigung des außergewöhnlichen Kontextes“ mit Blick „auf die verfolgten Ziele angemessen und erforderlich“ seien.
Nach dem Urteil vom Mittwoch sagte RT France, die Entscheidung stelle einen „beispiellosen und inakzeptablen Angriff“ auf den Grundsatz der Meinungsfreiheit dar. Der Sender will das Urteil anfechten.
Er sagte, bei RT arbeiteten „sehr talentierte, energische Leute“, und er habe „keinen Zweifel“, dass sie trotz aller Schwierigkeiten Möglichkeiten finden werden, um ihre Inhalte über verschiedene Kanäle auszustrahlen.
Die Europäische Union hatte die Ausstrahlung einiger russischer Medien, darunter RT, kurz nach Beginn der militärischen Sonderoperation in der Ukraine verboten. RT-Chefredakteurin Margarita Simonjan warf der EU daraufhin vor, den Grundsatz der Meinungsfreiheit zu verletzen, und erklärte, die Sperrung zu dem Zeitpunkt sei „nur ein bequemer Vorwand“ gewesen.
Quelle: RT DE