Enttäuschend für die Betroffenen

Es ist ein zweischneidiges Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof die Akten im Mordfall Lübcke am Donnerstag schloss. Einerseits ist es ein gutes Zeichen, dass der Rassist und Neonazi Stephan Ernst für seinen Mord an dem CDU-Politiker lebenslänglich ins Gefängnis muss. Auch dieses Gericht erkennt an, dass es sich hier um einen politischen Mord handelt – Lübcke wurde für seine offene Haltung gegenüber Geflüchteten getötet. Doch auch der Freispruch Ernsts im Falle des Messerangriffs von 2016 auf den Geflüchteten Ahmed I. und der Teilfreispruch für den Mitangeklagten Markus H. im Mordfall Lübcke wurden bestätigt. Überraschend ist das nicht. Eine Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren ist in Deutschland recht selten, es geht hier allein um Verfahrensfehler.

Trotzdem ist diese Entscheidung für die Familie Lübcke und den Iraker Ahmed I. bitter. Die Familie des ermordeten Politikers ist von der Mittäterschaft H.s überzeugt. H. ist seit vielen Jahren in der militanten Neonazi-Szene aktiv, Ernst selbst hatte ihn während des Prozesses beschuldigt. Und im Fall des Angriffs auf Ahmed I. sprachen einige Indizien dafür, dass es Stephan Ernst war, der ihn 2016 mit einem Messer von hinten attackiert hatte.

Das Gute an diesem Prozess ist, dass das rassistische und rechte Weltbild der Beklagten klar benannt und nicht verharmlost wurde. Aber auch die Schwäche solcher Verfahren wurde offensichtlich: Sie tragen wenig dazu bei, das Netzwerk der Beklagten zu durchleuchten. Und oft bleibt die Aufklärungsarbeit bei den Betroffenen rechter Gewalt. Es liegt jetzt am Untersuchungsausschuss, die offenen Fragen zu beantworten. Und an den Behörden, Drohungen und rassistische Anfeindungen ernst zu nehmen – bevor jemand ermordet wird.

Quelle: nd.Der Tag / nd.Die Woche via Presseportal