Tarifabschluss: Mehr Geld für Beschäftigte in der Leiharbeit

In der dritten Verhandlungsrunde haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ein Verhandlungsergebnis für die rund 816.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland erzielt.

Die DGB-Tarifgemeinschaft erreichte in der Verhandlung mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP eine Erhöhung der Entgeltgruppen (EG) 3 bis 9, die in zwei Erhöhungsstufen ab 01.04.2023 sowie 01.01.2024 Anwendung finden. Insgesamt steigen die Entgelte in den Lohngruppen drei und vier in zwei Schritten bis 31.03.2024 um 13,07 Prozent. In der Lohngruppe 9 liegt der Erhöhungsbetrag bei 9,18 Prozent.

Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann erstmals zum 31.03.2024 gekündigt werden.

Für die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b wurden Tariferhöhungen bereits im Juni 2022 vereinbart.

Die Regelungen im Überblick:

  ab 01.04.2023 ab 01.01.2024
EG 3 14,55 Euro 15,06 Euro
EG 4 15,38 Euro 15,92 Euro
EG 5 17,25 Euro 17,85 Euro
EG 6 19,24 Euro 19,82 Euro
EG 7 22,39 Euro 23,06 Euro
EG 8 23,97 Euro 24,69 Euro
EG 9 25,14 Euro 25,89 Euro

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer, sagte am Freitag in Berlin:

“Es waren harte Verhandlungen und die Einigung bedurfte mehrerer Runden. Unsere Forderung war klar: Angesichts der steigenden Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen brauchen die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche spürbar mehr Geld im Portemonnaie. Die jetzt beschlossenen Erhöhungen in der Entgelttabelle sind eine echte Verbesserung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche.”

Die Erklärungsfrist beider Seiten zu den getroffenen Vereinbarungen wurde auf den 22.02.2023 festgesetzt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen der Gewerkschaften sollen die Regelungen zum 01.04.2023 in Kraft treten.

Hintergrund:
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) wurden fristgerecht zum Jahresende 2022 gekündigt. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.

Quelle: DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund