Nächste Teuerung: Internet und Handy

Übernommen von Zeitung der Arbeit:

Die bevorstehende Anpassung der Handy- und Internet-Tarife bringt aufgrund der Inflation eine fast zehnprozentige Steigerung der Kosten, wobei die meisten Verträge betroffen sind. Expertinnen und Experten raten Kunden außerhalb ihrer Mindestvertragsdauer, nach günstigeren Angeboten zu suchen, während nicht alle Anbieter Indexklauseln haben und einige virtuelle Betreiber ihren Kunden sogar versprechen, keine Preiserhöhungen vorzunehmen.

Wien. Österreicherinnen und Österreicher stehen vor einer weiteren Belastung der Lebenshaltungskosten. Seit Montag werden nämlich die Kosten für bestehende Handy- und Internet-Tarife angepasst, wobei sich die Preise je nach Anbieter und Vertrag um fast zehn Prozent erhöhen können. Dies betrifft über drei Viertel aller bestehenden Verträge.

Eine mögliche Lösung könnten Anbieter mit günstigeren Tarifen bieten. In Österreich existieren 27 Mobilfunkanbieter, jedoch nur drei Netzwerke. Die meisten Anbieter nutzen eines der drei bestehenden Netze von A1, Magenta oder Hutchison Drei. Besonders die drei großen Anbieter passen ab April ihre Tarife entsprechend dem Verbraucherpreisindex an.

75–80 Prozent betroffen

Maximilian Schirmer von der Vergleichsplattform tarife.at erklärt, dass die Teuerung aufgrund der Inflation erfolge. Die meisten Konsumentinnen und Konsumenten hätten ihm zufolge nach wie vor Verträge bei A1, Magenta und Drei, bei denen quasi alle Tarife gebunden sind. Er geht davon aus, dass 75 bis 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung von dieser Anpassung betroffen sind.

Angesichts der aktuellen Inflationsrate von knapp acht Prozent kann sich dies über das Jahr hinweg deutlich bemerkbar machen. Man erwartet, dass bei Mobilfunktarifen, die an den Index gebunden sind, eine Steigerung von etwa 21 Euro pro Jahr zu verzeichnen ist, während es beim Internettarif etwa 36 Euro sein werden.

Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer (AK) empfiehlt, dass Personen, die sich bereits außerhalb ihrer Mindestvertragslaufzeit befinden, nach günstigeren Angeboten suchen sollten. Allerdings rät sie davon ab, überstürzt zu kündigen, wenn man noch an einen Vertrag gebunden ist, da man bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit weiterhin die Grundentgelte zahlen müsste.

Klaus Steinmaurer von der Telekom-Regulierungsbehörde erklärt wiederum, dass nicht alle Anbieter eine Indexklausel in ihren Verträgen haben. Er betont, dass virtuelle Betreiber wie Spusu oder Hot solche Klauseln nicht enthalten oder sogar ihren Kunden versprechen, keine Preiserhöhungen vorzunehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Tariferhöhung aufgrund einer vertraglichen Indexklausel keinen rechtlichen Grund für eine Kündigung darstellt.

Quelle: ORF

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