6. November 2024

Neue Privatsektorgesetze in Kraft getreten

Übernommen von Cuba heute:

Auf Kuba sind gestern neue Regularien für private Unternehmen in Kraft getreten, die im Juli von der Nationalversammlung beschlossen wurden. 30 Tage nach seiner Veröffentlichung ist das Gesetzespaket, mit dem der Rahmen für nichtstaatliche Akteure „aktualisiert“ wurde, damit rechtskräftig.

Die neuen Bestimmungen umfassen eine Reihe von Dekreten und Resolutionen, die überwiegend die bestehenden Vorschriften bekräftigen und an einigen Punkten abändern. Sie richten sich an die 2021 eingeführten kleinen und mittleren Unternehmen (auf Kuba: micro, pequeñas y medianas empresas, MiPYMES), Genossenschaften außerhalb der Landwirtschaft und Selbstständige.

Neben den rund 11.000 KMU mit knapp 300.000 Angestellten gibt es auf Kuba aktuell 590.000 Selbstständige, womit der Privatsektor (außerhalb der Landwirtschaft) derzeit rund ein Viertel der Beschäftigten stellt.

Eine wichtige Neuerung der Gesetze betrifft das Genehmigungsverfahren von privaten Unternehmen. Diese sollen künftig auf Ebene der Gemeinden und nicht mehr zentral in Havannas Wirtschaftsministerium erteilt werden. In der Übergangsphase werden die 16 Provinzhauptstädte in Kürze mit der eigenständigen Lizenzausgabe beginnen, parallel dazu wird das Ministerium weiter Genehmigungen ausstellen. Ab März 2025 werden die Gemeinden vollständig übernehmen. Damit dürfte die Gründung von Unternehmen künftig schneller und flexibler vonstattengehen. Zudem wurde in den Gesetzen die Gründung eines neuen Instituts für private Wirtschaftsakteure festgelegt, das künftig als Schnittstelle zwischen dem Sektor und den Behörden dienen soll.

Weitere Änderungen betreffen die Felder möglicher Geschäftsgründungen. Die Negativliste wurde auf 125 Punkte leicht erweitert, vor allem wurden jedoch den einzelnen Punkten verschiedene Präzisierungen hinzugefügt. So ist künftig der Bereich der Forstwirtschaft (mit Ausnahme der Holzkohlegewinnung) für den Privatsektor tabu. Auch dürfen private Betriebe keine Abwassersysteme in Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern verwalten, keine internationalen Veranstaltungen organisieren oder Akademien unterhalten. Auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien gab es hingegen Erweiterungen: So ist jetzt der Verkauf von Gewerbestrom und der Betrieb von kommerziellen Ladestationen für E-Fahrzeuge auf Basis von erneuerbaren Energien erlaubt. Beides war bisher aufgrund des pauschalen Verbots privater Stromnetze nicht möglich.

Teilweise auf Kritik stieß die neu eingeführte Verpflichtung, dass es sich bei den Gesellschaftern privater KMU um Kubaner mit effektivem Wohnsitz handeln muss – also Personen, die gemäß den neuen Migrationsgesetzen mehr als die Hälfte des Jahres im Land leben oder auf andere Weise nachweislich auf der Insel verwurzelt sind. Ausländer mit ständigem Wohnsitz fallen ebenfalls in diese Kategorie und können gemäß den Gesetzen Firmen gründen. Ebenfalls kritisiert wurden die verschärften Anforderungen für private Importeure, die ihre Ware jetzt ausschließlich über kubanische Bankkonten bezahlen sollen – was aufgrund geltender US-Sanktionen in der Praxis kaum umsetzbar sein dürfte. Auch die inzwischen mit Nachdruck umgesetzte Bankarisierung (also das verpflichtende Anbieten bargeldloser Zahlungskanäle) erweist sich in der Praxis als andauernde Herausforderung für die Behörden.

Die Regierung verwies bei der Diskussion um die Gesetze darauf, dass es ihr nicht um einen „Kreuzzug gegen den Privatsektor“ gehe, sondern darum „Verzerrungen zu beseitigen“, die Entwicklungen „zu ordnen“ und gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Der für seine spitze Feder bekannte kubanische Wirtschaftsjournalist Ariel Terrero riet in der Wirtschaftssendung „Cuadrando la Caja“ indes zur Gelassenheit: Die Essenz der Privatsektorgesetze von 2021 werde durch die Reform nicht angetastet. Es seien vor allem Regulierungslücken geschlossen worden, die sich aus der dreijährigen Praxis ergeben haben und deren „Ausnutzung“ nie im Sinne der ursprünglichen Gesetze war, so Terrero.

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Quelle: Cuba heute

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