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ver.di begrüßt Urteil des Bundesozialgerichts zur Rechtmäßigkeit verbindlicher Personalvorgaben in der Psychiatrie

Übernommen von ver.di:

Bühler verwies auf Erhebungen von ver.di, wonach die Standards der PPP-RL durchschnittlich nur zu 75 Prozent erfüllt werden.

Quelle: ver.di

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