Übernommen von KOMintern:
Die seit Jahren anhaltende Teuerungswelle drückt auch nach Rückgang der zurückliegenden Hochinflationswelle nach wie vor massiv auf die Lebensverhältnisse und liegt in Österreich mit 4% vs. 2% weiterhin doppelt so hoch wie im EU-Durschnitt. Einen namentlichen Haupttreiber bilden dabei ungebrochen die Energiepreise und Stromkosten, die im Oktober um fast 10% in die Höhe schossen. Gegen diesen Kostenwahnsinn fand in der heutigen Vollversammlung der AK Wien ein KOMintern-Antrag zur lückenlosen Schließung der rechtlichen Hebel einer sozial ausgerichteten Preispolitik in der Energiewirtschaft eine klare Mehrheit.
So verteuerte sich Energie nach +8,1% im September, mit Oktober um +9,7% – und zeichnet damit weiterhin maßgeblich für die hohe Verbraucherpreisentwicklung verantwortlich.
Die großen Energieversorger in Österreich befinden sich gleichzeitig in großteils öffentlicher Hand. Die bestehenden kommunalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke der öffentlichen Hand könnten unter entsprechender politischer Regie sonach denn auch eine stabile und sozial ausgerichtete günstige Basisversorgung der Bevölkerung mit Energie bewerkstelligen und gewährleisten.
Dagegen wird von interessierter Seite gerne eingewandt, das widerspräche dem Aktiengesetz (konkret: wäre ein Verstoß gegen § 70 Abs 1 AktG). Ein derartiger Vorrang „der Interessen der Aktionäre“ resp. der Gewinnmaximierung gegenüber dem „öffentlichen Interesse“, das es nach § 70 AktG ebenfalls zu berücksichtigen gilt, steht indes nicht im Gesetz. Vielmehr hat der Vorstand eine Interessensabwägung vorzunehmen, stärker noch: ist eine solche rechtlich geboten – wie auch etwa Unternehmensrechtler der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) seit Anbruch der Hochinflationsperiode herausgestrichen haben.
In einer solchen, stabilen und sozial ausgerichteten günstigen Basisversorgung der Bevölkerung mit Energie (das Recht auf Grundversorgung wiederum wurde im März 2024 vom VfGH bekräftigt) – über eine entsprechende Preispolitik –, besteht ja auch ein wesentlicher Zweck der öffentlichen Mehrheit an den heimischen Energieversorgern.
Die bestehenden kommunalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke der öffentlichen Hand könnten denn auch heute schon ohne viel Federlesen die Energiepreisexplosionen weitestgehend eindämmern. Sowohl in Wien wie in anderen Regionen des Landes.
Da indes nicht alle Energieversorger als Aktiengesellschaften geführt werden, gilt es politisch zudem, die Versorgungspflicht und sozial ausgerichtete Preispolitik auch explizit in den Energiewirtschaftlichen Gesetzen zu verankern. Diese stehen zudem bekanntlich im Verfassungsrang, womit die Versorgungspflicht und soziale Preispolitik in der Rechtsordnung zugleich über „normalen“ einfachen Gesetzen zu stehen kommt.
Eine kostengünstige, soziale Basisversorgung ließe sich denn auch umgehend bewerkstelligen und böte in gesellschaftlicher Perspektive zugleich auch den Einstieg in eine verteilungspolitische wie sozialökologische, linke Energiewende – mit neuer Ausrichtung und einem generell ganz anderen Preisgefüge.
Quelle: KOMintern

