Übernommen von DGB Pressemitteilungen:
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den seitens des Bundesministeriums des Innern vorgelegten Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen und damit verfassungsgemäßen Alimentation für die Beamtinnen und Beamten des Bundes.
Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte am Mittwoch in Berlin:
„Nach fünf Jahren und mehreren gescheiterten Anläufen soll die Besoldung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten endlich verfassungskonform ausgestaltet werden. Der DGB begrüßt, dass Bundesinnenminister Alexander Dobrindt den schon lange überfälligen Schritt geht und den Gesetzgebungsprozess für die notwendigen Maßnahmen einleiten will. Fest steht, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte wie beispielsweise beim Zoll oder der Bundespolizei immer mehr Aufgaben übernehmen müssen und zugleich seit Jahren zu niedrig besoldet werden. Die Länder haben die Besoldungsgesetze für ihre Beamtenschaft längst angepasst. Gut, dass jetzt auch die Kolleginnen und Kollegen im Bund zu ihrem Recht kommen sollen. Der DGB und die Gewerkschaften werden den zur Beteiligung vorgelegten Referentenentwurf kritisch prüfen.
Klar ist auch, dass dieses Vorhaben in eine wirtschaftlich schwierige Phase unseres Landes fällt. Umso wichtiger ist es, zu betonen, dass es sich bei den Plänen nicht um einen großen Schluck aus der Pulle, ein Geschenk oder Ähnliches handelt. Die Bundesregierung muss sich schlicht an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassung orientieren. Es ist ihre Pflicht, eine amtsangemessene Besoldung herzustellen.“
Hintergrund:
Hintergrund für die Pläne der Bundesregierung sind mehrere Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 (BVerfG, Beschlüsse vom 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 und weitere) sowie aus dem Jahr 2025 (BVerfG, Beschluss vom 17. September 2025 – Az. 2 BvL 5/18 u. a.). In diesen hatte das Gericht seine Vorgaben zur Ermittlung einer verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Alimentation weiter konkretisiert. Die Bundesregierung sah infolgedessen bei der Bundesbesoldung Handlungsbedarf.
Der DGB vertritt als beamtenpolitische Spitzenorganisation gemäß § 118 Bundesbeamtengesetz (BBG) die Interessen der in den DGB-Gewerkschaften vertretenen Beamtinnen und Beamten. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört das Alimentationsprinzip. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamten sowie ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten. Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab.
Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

