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Katjuscha im Land der Täter verboten

Übernommen von Unsere Zeit:

Der sowjetische Bildberichterstatter Jewgeni Chaldej gilt als Chronist des Zweiten Weltkriegs. Seine Fotos zeigen die Gräuel des Krieges, das Leid und Verderben in den Konzentrationslagern oder die durch deutsche Bomber 1942 in Schutt und Asche gelegte Stadt Murmansk. Aber sie zeigen auch die Befreiung von Budapest und Wien durch die Rote Armee und den Vormarsch der Rotarmisten und den Kampf um Berlin.

Ein Foto wurde zum Symbol für die Befreiung Deutschlands vom Joch des Faschismus, ein Zeichen des Sieges über ein System, das für den Tod von 27 Millionen Sowjetbürgern steht. In den frühen Morgenstunden des 2. Mai 1945 hissten drei Rotarmisten der 150. Schützendivision auf dem Dach des Berliner Reichstags ihr rotes Banner mit Stern, Hammer und Sichel. Chaldejs Foto verbreitete sich über den ganzen Globus, es brannte sich in das Menschheitsgedächtnis ein. Aber käme jemand heute auf die Idee, genau dieses Foto am 8. und 9. Mai auf Berlins Straßen plakativ zu zeigen, würde ihm das die unverzügliche Bekanntschaft mit der Polizei einbringen.

Rote Fahne, Hammer, Sichel und Stern sind laut der Allgemeinverfügung „Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit“, veröffentlicht am 30. April, auch in diesem Jahr von Treptow-Köpenick über Mitte bis Pankow verboten. Die absurde Begründung: Das „billigende Zeigen“ der Symbole sei „konkret geeignet, den Frieden zu stören. Ebenfalls kann dadurch die Würde des Sowjetischen Ehrenmals und das Gedenken an die gefallenen Soldaten gestört“ werden“. Das ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die am 8. und 9. Mai an den sowjetischen Ehrenmalen der Zehntausende beim Kampf um Berlin gefallenen sowjetischen Soldaten gedenken. Zugleich ist es eine Beleidigung für die Völker, die in oder an der Seite der Roten Armee Europa vom Faschismus befreiten. Die Russische Botschaft in Berlin verurteilt die Maßnahmen Jahr für Jahr als „unbegründet, diskriminierend und entwürdigend“ und brandmarkt sie als „klare Manifestation von Geschichtsrevisionismus“.

Die Gewerkschaft der Polizei Berlin zeigt sich dagegen zufrieden: „In den letzten Jahren haben sowohl Herangehensweise als auch Umsetzung das durchaus vorhandene, große Konfliktpotenzial rund um den russischen Angriffskrieg im Keim erstickt.“ Die Verordnung ist fein abgestimmt mit Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel und Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Die Erinnerung an die Befreiung von Krieg und Faschismus wird zur Vorbereitung von Straftaten umgedeutet. Es heißt, das feierliche Gedenken berge „potenzielle sowie zugleich ‚optimale‘ Tatgelegenheiten für insbesondere öffentlichkeitswirksame Aktionen bis hin zu Gewalt“ in sich.

Wo es „Tatgelegenheiten“ gibt, sind Täter und ihre Tatwerkzeuge nicht weit. Werkzeug kann alles sein: Ein roter Stern an der Mütze, Hammer und Sichel am Revers, ein orange-schwarz gestreiftes T-Shirt – es könnte an die Farben des verbotenen Sankt-Georgs-Bandes erinnern. Der Berliner Senat macht weder vor den Farben Rot, Orange, Schwarz oder gar Weiß-Blau-Rot halt, noch scheut er polizeilichen Zugriff auf das Alphabet: Geahndet wird „das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben V oder Z“. Symbole und Buchstaben, die ein Strafverfahren wegen „Billigung des Angriffskrieges“ (Paragraf 140 Strafgesetzbuch) nach sich ziehen können. Und wer meint, wenigstens das Abspielen russischer Volksmusik könne riskiert werden, dem kann es wie dem Akkordeonspieler ergehen, der am 8. Mai vor vier Jahren von der Polizei aus der Menge gezogen wurde, weil er die Liebeslieder „Katjuscha“ und „Kalinka“ intoniert hatte. Woher sollte der Einsatzbeamte auch wissen, dass es sich dabei nicht um das „Abspielen und Singen russischer Marsch- beziehungsweise Militärlieder“ handelte – was nach Russland klingt, ist verdächtig. Selbstredend sind auch die „Flaggen der Separatistengebiete Luhansk und Donezk und der derzeit unter russischer Kontrolle stehenden Gebiete Cherson, Saporischschja und der Krim“ von eminenter Gefährlichkeit für Sicherheit und Ordnung der Hauptstadt.

Und sollte jemand gar „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg“ skandieren, macht er sich verbotenerweise mit Russland gemein. Nein, da hat niemand zu tief ins Glas geschaut, das ist das krude Geschichtsbild der Berliner Polizeiführung: „Da der russischen Propaganda zufolge russische Soldaten in der Ukraine gegen Nazis kämpfen, besteht ein direkter Bezug zwischen dem Sieg über den Faschismus im Zweiten Weltkrieg und dem aktuellen Krieg der Russischen Föderation in der Ukraine.“ Das Verwaltungsgericht Berlin hatte diese Interpretation in einem Beschluss der 1. Kammer vom 6. Mai 2025 gedeckt. Der Boden ist bereitet. Werden als nächstes rote Fahnen, Sterne, Hammer und Sichel ganzjährig verboten, wie es im Januar Tschechien vollzogen hat?

Wir fügen uns nicht!
Seitdem die Berliner Polizei 2022 begann, einschränkende Auflagen für das Gedenken an die Befreiung durch die Rote Armee zu erlassen, geht die DKP juristisch unter anderem mit Eilanträgen dagegen vor. Da der Widerspruch nie ernsthaft geprüft, sondern regelmäßig politisch abgeblockt wurde, entschied die Partei 2024, gegen die Auflagen zu klagen. Wieder geschah nichts. Auf Drängen des Rechtsanwalts des Klägers kommt nun Bewegung in die Sache – allerdings erst nach dem 8./9. Mai 2026.
Am 19. Mai beginnt um 9 Uhr vor dem Verwaltungsgericht (Kirchstraße 7, 10557 Berlin) eine öffentliche Verhandlung zur Fortsetzungsfeststellungsklage der DKP gegen die wiederholt unrechtmäßigen Auflagen der Berliner Polizei zum 8./9. Mai in Berlin seit 2022.
Kommt zahlreich und zeigt Solidarität!

Quelle: Unsere Zeit

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