Übernommen von Rote Hilfe:
Budapest: Revision gegen Maja beginnt
Am 18. September 2026 beginnt in Budapest das Revisionsverfahren gegen Maja, Gabri und Anna, die im sog. Budapest-Komplex beschuldigt werden, sich an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis beteiligt zu haben. Im Gegensatz zu den Mitangeklagten ist Maja seit über zwei Jahren unter menschenunwürdigen Bedingungen in ungarischer Haft, nachdem die deutschen Behörden die non-binäre Person aus Jena im Juni 2024 offen rechtswidrig ausgeliefert hatten. In der ersten Instanz war Maja zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden, doch die Staatsanwaltschaft beharrt auf der Forderung der Höchststrafe von 24 Jahren. Als zweiten Verhandlungstag im Revisionsprozess ist der 30. September 2026 festgesetzt, an dem das Urteil fallen soll.
Der konkrete Vorfall, der im Budapest-Komplex verfolgt wird, ist juristisch gesehen ein banales Körperverletzungsdelikt: Gemeinsam mit weiteren Antifaschist*innen sollen sich Maja, Gabri und Anna an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand des NS-verherrlichenden Großevents „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest beteiligt haben. Seither läuft eine deutsch-ungarische Hetzjagd auf Antifaschist*innen, in deren Zuge Maja im Dezember 2023 in Berlin verhaftet wurde. Ende Juni 2024 lieferten die deutschen Behörden die non-binäre Person aus Jena in einer offen rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion an das rechtsautoritäre und offen queerfeindliche Ungarn aus. Gegen die folterähnlichen Haftbedingungen im Budapester Untersuchungsgefängnis trat Maja im Sommer 2025 in wochenlangen Hungerstreik. Am 17. Juli 2026 eskalierten die Schikanen durch das Gefängnispersonal, als eine Gruppe vermummter und bewaffneter Wächter Maja brutal misshandelte, verletzte und für die danach nötige ärztliche Untersuchung unter Zwang entkleidete. In der Folge wurde die non-binäre Person noch mit Disziplinarstrafen und verschärfter Dauerisolation wegen angeblichen Angriffs auf die Wächter belegt, die erst nach mehrwöchiger anwaltlicher Intervention aufgehoben wurden. Anlass war, dass Maja selbstbestimmt Kleidung getragen hatte, die das queerfeindliche ungarische Personal als missliebige Frauenkleidung einstufte. Der erstinstanzliche Prozess in Budapest, der im Frühjahr 2025 begann, war von Anfang an vom systematischen Verzicht auf alle rechtsstaatlichen Minimalstandards geprägt: Majas Vorbereitung wurde massiv behindert, indem Gespräche mit der Verteidigung nur mit Trennscheibe stattfinden konnten, die meisten Akten nicht übersetzt wurden und Unterlagen und Videos in der Haft kaum einsehbar waren. Der Charakter eines offenen politischen Schauprozesses wurde durch die absurden Sicherheitsmaßnahmen und die Inszenierungen an jedem Verhandlungstag deutlich: Indem Maja in Hand- und Fußfesseln und an einer Hundeleine in den Gerichtssaal geführt wurde, wollte das Gericht die angeklagte Person zusätzlich demütigen. Gegen die beiden mitbeschuldigten Antifaschist*innen Gabri und Anna wurde in Abwesenheit verhandelt.Der Prozess erbrachte keinerlei Beweise, dass die drei Angeklagten an den körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt oder auch nur vor Ort waren. Trotzdem forderte die Staatsanwaltschaft für Maja eine „möglichst hohe Strafe zur Abschreckung“, was 24 Jahre Zuchthaus bedeutet. Am 4. Februar 2026 wurden Maja zu acht Jahren Zuchthaus, Gabri zu sieben Jahre Haft und Anna zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging umgehend in Revision, woraufhin sich die Verteidigung anschloss.
„In der ersten Instanz machte das Budapester Gericht deutlich, dass bereits die Beschuldigung des engagierten Antifaschismus in Ungarn als Kapitalverbrechen gilt. Der Schauprozess sollte ganz offensichtlich ein Exempel statuieren, um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern. Auch für die Revision ist zu befürchten, dass rechtsstaatliche Standards mit Füßen getreten werden“, erklärte Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es, politischen Druck aufzubauen und den Prozess aufmerksam zu beobachten: Das Unrechtsurteil gegen Maja, Gabri und Anna muss aufgehoben werden. Die deutsche Regierung und die zuständigen Behörden müssen endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und sich nach der rechtswidrigen Auslieferung für Majas Freilassung und Rückkehr einsetzen.“ Abschließend erklärte er: „Unsere volle Solidarität gilt Maja und den beiden anderen verurteilten Antifaschist*innen. Freiheit für Maja! Freiheit für alle Antifas! Bring Maja back!“
bert
Quelle: Rote Hilfe

