Übernommen von DiEM25:
Als der europäische Kontinent diesen Sommer von einer hartnäckigen Hitzewelle mit anhaltenden Temperaturen von teils über 40°C heimgesucht wurde, rückte es für einen Moment zurück ins öffentlich-mediale Bewusstsein: Die Klimakrise ist hier, und mit ihr eine steigende Gefahr für menschliche Gesundheit, gesellschaftlichen Wohlstand und funktionierende Ökosysteme.
Im selben Zeitraum, in dem Europäer:innen in unzureichend klimatisierten Mietwohnungen und auf mangelhaft begrünten, kaum beschatteten Plätzen schwitzten, ereignete sich im Cyberspace jenseits des Atlantiks ein bis dato präzedenzloser sicherheitsrelevanter Vorfall (bekannt geworden unter der Bezeichnung ”huggingface incident”), welcher eindringlich die Risiken der ungebremsten Entwicklung immer leistungsfähigerer KI-Systeme vor Augen führt.
Große Sprachmodelle (LLMs) und andere generative KI-Modelle sind in den vergangenen vier Jahren zur zentralen Zukunftstechnologie avanciert, zumindest wenn man den Versprechen der Tech-Konzerne Glauben schenkt, die sie entwickeln und anbieten. Künstliche Intelligenz soll dereinst die globale Erwärmung stoppen, Krebs heilen oder den Traum der interstellaren Raumfahrt ermöglichen. Wenngleich das alles nicht ausgeschlossen scheint, bleibt die entscheidende Frage, wie der Weg dorthin aussieht.
Entgegen jener utopischen Visionen, welche von Konzernchefs und Lobbyvertreter:innen nur allzu gerne fabuliert werden, zeichnet die gegenwärtige Realität ein deutlich abweichendes Bild. Generative KI wird zur Kriegsführung, Massenüberwachung und Verhaltensmanipulation eingesetzt, treibt Nutzer:innen in die Psychose und den Suizid, und der (aktuell wahrscheinlich noch überschätzte) wirtschaftliche Nutzen geht einher mit der Pespektive von Stellenabbau und zunehmender sozialer Ungleichheit.
Während die Kapitalmärkte etliche Milliarden in den auf morschen Fundament gebauten KI-Sektor pumpen und das Potenzial einer neuerlichen Finanzkrise nähren, heizt der enorme Energie- und Ressourcenverbrauch der zugrundeliegenden IT-Infrastruktur den Klimawandel weiter an. Parallel zur fortschreitenden Adaption von generativer KI durch Unternehmen, Behörden und Verbraucher:innen nimmt nämlich auch der Ausbau von Rechenzentren krass Fahrt auf.
Wir müssen uns klarmachen, dass die Katastrophe nicht erst irgendwann beginnt: 2026 sind in Deutschland bereits rund 15.800 Menschen an den Folgen extremer Hitze gestorben; mehr als jemals seit Beginn der Erfassung. Gleichzeitig bauen wir in unseren Städten eine Infrastruktur massiv aus, die gigantische Mengen Strom verbraucht und deren Abwärme vielfach direkt an die Umgebung abgegeben wird. Gerade Frankfurt entwickelt sich zu einem der größten Rechenzentrumsstandorte der Welt. Die Frage ist deshalb nicht nur, wie wir die Krise überstehen, sondern auch, welche Strukturen wir heute schaffen, die unsere Städte und unsere Gesellschaft überhaupt noch lebenswert und resilient machen.
Die Landnahme dieser emissionsintensiven Serveraggregationen stößt zurecht auf wachsenden Widerstand aus der Zivilbevölkerung. Jetzt ist es an der Zeit, dass dieser Widerstand gebündelten Ausdruck findet und die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft unmittelbar adressiert werden. Anknüpfend an unsere vorhergehende Stellungnahme rufen wir deshalb unter dem Motto “BIG TECH, HÄNDE WEG von unserer Zukunft!” zusammen mit sechs weiteren Organisationen und Parteien zur Kundgebung in Hör- und Sichtweite der German Datacenter Conference (GDACon) am Mittwoch, den 16. September, um 12:00 Uhr am Günther-Biwer-Platz in 61118 Bad Vilbel auf.
Die alljährliche Konferenz, welche den Anlass für die Kundgebung bietet, wird ausgerichtet vom Branchenverband German Datacenter Association, der den Großteil der hiesigen Rechenzentrumsbetreiber sowie angeschlossener IT-Dienstleister in sich vereint. Die erstmals stattfindende Protestaktion direkt vor den Türen der Veranstaltungshalle wird eine Reihe von Redebeiträgen der beteiligten Aktionspartner sowie das Verlesen der folgenden Liste gemeinsamer Forderungen beinhalten:
Wir fordern …
1. Fossilfreie Stromversorgung und Energieeffizienz!
Die Nutzung von Gasturbinen, Ölkraftwerken und anderen Formen der fossilen Verstromung im Inselbetrieb zur Speisung von Rechenzentren muss ausnahmslos gesetzlich untersagt werden. Genau so die Verwendung großer Dieselmotoren, wenn diese über den Zweck einer reinen Notstromversorgung hinausgeht. Biogas und Wasserstoff stellen keine realistischen, hinreichend emissionslosen Alternativen dar und können den Bau fossiler Energieinfrastruktur nicht rechtfertigen. Eine Eigenversorgung von Rechenzentren mit Strom darf ausschließlich nachweisbar mittels erneuerbarer Energien geschehen. Der Anschluss an das allgemeine Stromnetz ist nur dann zulässig, wenn die beanspruchten Kapazitäten einer nachhaltigen regionalen Entwicklung mit Blick auf konkurrierende Strombedarfe für Vorhaben, die im übergeordneten gesellschaftlichen Interesse liegen, nicht im Wege stehen. Der privatwirtschaftliche Ausbau der digitalen Infrastruktur muss hierbei als nachrangig gegenüber menschlichen Grundbedürfnissen wie Gesundheit, Bildung und Kultur angesehen werden. Die Möglichkeit des Erwerbs von Ausgleichszertifikaten zur Erfüllung der Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes hinsichtlich des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch muss mittelfristig auslaufen und für die Übergangszeit mit Preisaufschlägen versehen werden, welche direkt in die Dekarbonisierung der örtlichen Stromerzeugung fließen. Der PUE-Wert bestehender, insbesondere größerer Rechenzentren, muss schnellstmöglich auf maximal 1,2 abgesenkt werden.
2. Keine Wasserentnahme zu Lasten von Umwelt und Bevölkerung!
Der Sicherstellung der regionalen Trinkwasserversorgung und der Erhalt unserer Lebensgrundlagen müssen höchste Priorität haben. Sinkende Grundwasserspiegel bedrohen schon heute lebenswichtige Ökosysteme. Die Gefahr eines ökologischen Kollapses darf durch die Nutzung von Wasser zur Kühlung von Rechenzentren nicht erhöht werden. On-Premise-Zisternen und Regenwasseraufbereitungsanlagen müssen zum gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandard werden, wenn eine Wasserkühlung vorgesehen ist. In akuten Mangellagen (Wassernotstand) hat als einer der ersten Schritte die Reduktion des Wasserverbrauchs von Rechenzentren zu erfolgen, auch wenn dies eine Drosselung oder temporäre Abschaltung der Anlagen zur Folge hätte.
3. Planung und Betrieb nur mit strikter Abwärmenutzung!
Unvermeidbare Abwärme muss nahezu vollständig für die Nah- und Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse zurückgewonnen werden, anstatt an die Luft abgegeben zu werden und die Umgebung aufheizen (Urban Heat Island Effect). Die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes von mindestens 20% ab 2028 reichen bei Weitem nicht aus und müssen erhöht werden. Die Standortwahl für neue Rechenzentren muss sich in jedem Fall an der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung orientieren, um Potenziale nicht ungenutzt zu lassen. Die Aussicht auf Abwärmenutzung allein kann jedoch nicht als hinreichende Begründung zur Genehmigung von Rechenzentrums-Neubau dienen, wenn der Nutzen in der Gesamtbetrachtung nicht ersichtlich ist und auch weniger energieverlustreiche Methoden der Wärmeversorgung offen stehen.
4. Ethisch vertretbare, sinnvolle Anwendungszwecke!
Berichtspflichten von Rechenzentrumsbetreibern müssen um den Aspekt der tatsächlichen Anwendungszwecke ihrer IT-Infrastruktur erweitert werden. Diese Angaben müssen die durchschnittliche Verteilung der Rechenlast auf verschiedene Software-Kategorien pro Monat beinhalten und durch regelmäßige unabhängige Audits nachprüfbar sein. Über eine steuerliche Anreizstruktur muss versucht werden, eine Lenkungswirkung zu entfalten, indem energieeffiziente sowie wünschenswerte Kategorien mit gesellschaftlichem Mehrwert belohnt und energiehungrige bestraft werden. Die Ausführung schädlicher Programme und ethisch nicht vertretbare Anwendungszwecke – wie z.B. Crypto-Mining, militärische und Überwachungssoftware – gehören grundsätzlich verboten. Der Einsatz generativer KI muss sich auf wirtschaftlich und wissenschaftlich sinnvolle Anwendungsbereiche beschränken und die Produktion von “KI-Slop” entsprechend unattraktiv werden. Die Entwicklung und Markteinführung neuer KI-Modelle hat unter kontrollierten Bedingungen und einem staatlichen Sicherheitsvorbehalt zu erfolgen.
5. Verpflichtende Bürger:innenbeteiligung auf kommunaler Ebene!
Neubauprojekte ab einer Leistung von 50 MW müssen zukünftig zustimmungspflichtig sein, nicht nur durch die kommunalen Vertretungskörperschaften, sondern auch durch die lokale Bevölkerung (Bürgerentscheid). Die Menschen vor Ort können die beste Kosten-Nutzen-Abwägung treffen, weil sie von etwaigen Folgen des Baus und/oder Betriebs eines großen Rechenzentrums in ihrer Nachbarschaft am direktesten betroffen sind. Der Entscheidung vorausgehen müssen transparente öffentliche Verhandlungen mit dem Vorhabenbetreiber, die Änderungen am Design, Ressourcenverbrauch und eine Eingrenzung der Anwendungszwecke erlauben. Die Möglichkeit einer kommunalen Gewinnbeteiligung jenseits herkömmlicher Gewerbesteuereinnahmen kann im Zuge dieser Gespräche ebenfalls erörtert werden, darf aber nicht den Effekt eines Bestechungs- oder Erpressungsversuchs haben. Folglich muss ein Vorhabenbetreiber im Falle einer Standortverlagerung eines geplanten Projekts der neuen Gemeinde mindestens ebenso gute Konditionen anbieten wie zuvor.
Zusätzliche Informationen zum Ablauf und den beteiligten Organisationen sind hier zu finden.
Kontakt für Presseanfragen: MERA25 Landesverband Hessen – hessen@mera25.de
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Quelle: DiEM25

