Übernommen von Rote Hilfe:
Bring Maja back: Antifaschist*in muss sofort aus Ungarn hierher überstellt werden!
Der Fall gehört zum sog. Budapest-Komplex: Maja und weiteren Antifaschist*innen wird vorgeworfen, sich im Februar 2023 an körperlichen Auseinandersetzungen mit Nazis am Rand des NS-verherrlichenden Großevents „Tag der Ehre“ in Budapest beteiligt zu haben. Seither läuft eine internationale Verfolgungsjagd gegen Antifaschist*innen, die vor allem von Ungarn und Deutschland vorangetrieben wird. Ende 2023 wurde Maja in Berlin von deutschen Ermittlungsorganen verhaftet und im Juni 2024 in einer rechtswidrigen Nacht-und-Nebel-Aktion an Ungarn ausgeliefert – nur Stunden, bevor das Bundesverfassungsgericht diesen Schritt explizit untersagte: Insbesondere für eine non-binäre antifaschistische Person ist die Situation im weiterhin rechtsautoritären und offen queerfeindlichen Ungarn lebensgefährlich. Das Gericht hatte dabei am 24. Januar 2025 nicht nur die Rechtswidrigkeit von Majas Auslieferung festgestellt, sondern auch die deutschen Behörden verpflichtet, sich für eine schnellstmögliche Rückführung einzusetzen.
Seit diesem Rechtsbruch der deutschen Behörden war Maja unter katastrophalen Haftbedingungen in Budapest eingekerkert: Schimmliges Essen, Ungeziefer in der Zelle, defizitäre Duschmöglichkeiten, ständige nächtliche Kontrollen und demütigende Nacktdurchsuchungen, Trennscheibe bei allen Besuchen – und vor allem anhaltende Isolationshaft, die nach internationalen Standards als Folter gilt. Mit einem mehrwöchigen Hungerstreik protestierte Maja im Sommer 2025 gegen diese unmenschliche Behandlung. Am 17. Juli 2026 kam es sogar zu brutaler körperlicher Gewalt durch vermummtes Wachpersonal, das Maja in der Zelle zusammenschlug, zwangsweise entkleidete, um Maja zum Tragen von nach ihrer Ansicht geschlechtsentsprechender Kleidung zu zwingen, und dann auch noch disziplinarisch verfolgte. Es war genau diese Situation, vor der im Auslieferungsverfahren immer wieder gewarnt worden war.
Für die Farce des offenkundig politischen Schauprozesses in Ungarn war keine angemessene Vorbereitung möglich: Anwaltsgespräche konnten nur beeinträchtigt stattfinden, die meisten Unterlagen lagen nur auf ungarisch vor, und Maja konnte die digitale Akte kaum sichten. Im Gerichtssaal wurde die non-binäre Person in Ketten und an einer Hundeleine vorgeführt, begleitet von medialer Stimmungsmache. Obwohl der Prozess keinerlei Hinweise erbrachte, dass Maja aktiv an den vorgeworfenen Handlungen beteiligt war, belief sich das erstinstanzliche Urteil am 4. Februar 2026 auf acht Jahre Haft unter schwersten Bedingungen. Die Berufung reduzierte dieses absurde Strafmaß am 30. September 2026 nur geringfügig auf sieben Jahre sowie eine Geldstrafe und machte damit erneut deutlich, dass in erster Linie die antifaschistische Haltung bestraft werden sollte.
Dass Maja spätestens nach dem Urteil umgehend zurück nach Deutschland überstellt wird, war ohnehin die bindende Grundvoraussetzung für die rechtswidrige Auslieferung gewesen.
„Der Fall von Maja ist ein politischer und juristischer Skandal, der von den deutschen Behörden durch die nächtliche Auslieferung offen rechtswidrig produziert und seit nunmehr weit über zwei Jahren durch Tatenlosigkeit fortgesetzt wird“, empörte sich Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Wir fordern insbesondere das Bundesjustizministerium auf, endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und sofort die Rücküberstellung in die Wege zu leiten.“ Zudem appellierte Brückner: „Wir rufen die Öffentlichkeit dazu auf, gemeinsam politischen Druck auf die zuständigen Behörden auszuüben – durch Petitionen, öffentliche Proteste und Kampagnen. Schluss mit der Folter in Ungarn: Bring Maja back!“
Ezra
Quelle: Rote Hilfe

