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Pflege darf nicht arm machen: Steirisches Gesetz treibt Angehörige in Existenznot

KPÖ Steiermark

Übernommen von KPÖ Steiermark Landtagsklub:

Wenn ein Ehegatte ins Pflegeheim muss und die Partnerin/der Partner zu Hause wohnen bleibt, stellt sich die Frage, wie sich diese Person das Leben nach Abzug der Heimkosten leisten kann. Um sicherzustellen, dass beide Ehepartner:innen das Notwendige zum Leben haben, wurde damals noch vor der Berechnung der Eigenleistung für das Pflegeheim der Unterhalt für die zu Hause lebende Person abgezogen. Mit dem Inkrafttreten des steirischen Pflege- und Betreuungsgesetzes hat sich das allerdings grundlegend geändert: In der Steiermark wird nun der Großteil der Pension des Pflegebedürftigen, nämlich 80 %, für die Heimkosten herangezogen. Der Unterhaltsanspruch bleibt dabei unberücksichtigt, obwohl er laut ABGB weiterhin besteht und sich am gemeinsamen Einkommen orientiert.

Quelle: KPÖ Steiermark Landtagsklub

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