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Der Internationale Gerichtshof bestätigt, dass das ILO-Übereinkommen Nr. 87 das Streikrecht schützt

Übernommen vom Weltgewerkschaftsbund:

Das Gutachten des aus 14 Richtern bestehenden Gremiums des IGH bestätigt mit zehn zu vier Stimmen, dass das ILO-Übereinkommen Nr. 87 das Streikrecht schützt. Das Gutachten des IGH bekräftigt die Position des WFTU, dass es ohne das Streikrecht keine wirksame Umsetzung der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Organisation und des Rechts der Arbeitnehmerorganisationen auf die Organisation ihrer Verwaltung und ihrer Aktivitäten sowie auf die Formulierung ihrer Programme geben kann.

Der Weltverband der Gewerkschaften, dessen Rolle bei der Ausarbeitung des Übereinkommens Nr. 87 im Jahr 1948 entscheidend war, verurteilte von Anfang an den Angriff auf das Streikrecht und beteiligte sich aktiv an dem Verfahren, indem er dem Internationalen Gerichtshof eine schriftliche Stellungnahme vorlegte und durch Rechtsanwalt Augusto Praca, ein Mitglied des Ausschusses für Demokratie und Gewerkschaftsrechte des WFTU, an dem Gutachtenverfahren teilnahm.

Das Gutachten sollte den Streit darüber, ob das Übereinkommen Nr. 87 das Streikrecht schützt, ein für alle Mal beenden. Es ist jedoch klar, dass die Existenz einer klassenorientierten und kämpferischen Gewerkschaftsbewegung der wesentliche, entscheidende und unersetzliche Faktor ist, um sicherzustellen, dass das Streikrecht sowie Übereinkommen, Tarifverhandlungen, Arbeitsgesetze und die Errungenschaften der Arbeitnehmer nicht nur leere Worte auf dem Papier bleiben, sondern in der Praxis umgesetzt werden. Der WFTU bekräftigt seinen Aufruf zum Kampf in jedem Land, jedem Sektor und an jedem Arbeitsplatz, um das heilige Streikrecht in der Praxis zu sichern

Quelle: WFTU EUROPEAN REGIONAL OFFICE

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