Übernommen von Unsere Zeit:

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland steigen seit Jahren an. Im nächsten Jahr droht den Krankenkassen ein Fehlbetrag bei den Einnahmen von circa 15 Milliarden Euro. Daher soll jetzt nach der Vorlage der Bundesregierung auf Teufel komm raus gespart werden. Das wird dann auch noch frech mit dem Etikett „Reform“ versehen. Die Krankenkassenbeiträge dürfen jedoch auf keinen Fall steigen, da sonst die Lohnkosten für die Unternehmer steigen würden, was wiederum den Standort Deutschland gefährden könnte. Was sind die Ursachen und wo sollte daher gespart werden?
Die Ursachen für die Kostensteigerungen der GKV sind unterschiedlich. Zunächst sind das soziale Ursachen, die auch nicht einfach zu ändern sind, wie das zunehmende Alter der Bevölkerung, der medizinische Fortschritt mit besseren Behandlungsmöglichkeiten und nicht zuletzt die krank machenden Lebensbedingungen der Lohnabhängigen bei gleichzeitig kaum vorhandenen vorbeugenden Maßnahmen zur Krankheitsverhütung. Es gibt aber auch wesentliche Kostentreiber im Gesundheitswesen selbst, die kurzfristig angegangen werden könnten. Dazu gehören erstens die Arzneimittelpreise, die weitgehend von den Pharmakonzernen bestimmt werden, zweitens die zunehmenden Renditeerwartungen von Kapitalinvestoren im Bereich der stationären und ambulanten Krankenversorgung und nicht zuletzt drittens eine staatliche Gesundheitspolitik, die seit Jahrzehnten darauf abzielt, der GKV zunehmend die Finanzierung von eigentlich staatlichen Aufgaben – also sogenannte versicherungsfremde Leistungen – zu übertragen.
Der Staat greift dabei seit Jahren dreist in die Taschen der GKV und bedient sich an den Versichertengeldern, anstatt diese Kosten aus Steuergeldern zu finanzieren. Allein im Jahr 2025 handelte es sich dabei um mindestens 22 Milliarden Euro, wenn man nur die Ausgaben der GKV für Bürgergeldempfänger sowie für Schwangerschaft und Mutterschaft und kinderabhängige Leistungen einbezieht. Allein damit wäre der erwartete Fehlbetrag der Kassen von 15 Milliarden Euro mehr als auszugleichen. Berücksichtigt man weitere eigentlich staatliche Aufgaben wie Prävention und Gesundheitsförderung, Krankenhausinvestitionen, die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen und anderes, kommt man schnell auf rund 60 Milliarden Euro pro Jahr, die eigentlich nicht aus Versichertengeldern gezahlt werden sollten. Dass es sich dabei um einen staatlich verordneten Diebstahl von Versicherungsgeldern handelt, wird inzwischen sogar von den Beratern der Bundesregierung eingeräumt. Ein Klageverfahren der GKV bezüglich der Zahlungen für Bürgergeldempfänger befindet sich derzeit in erster Instanz beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Ein Urteil wird jedoch noch Jahre dauern. Die Bundesregierung weigert sich strikt, wenigstens die Kosten für die Bürgergeldempfänger zu übernehmen, da dafür im Haushalt keine Steuergelder zur Verfügung stünden. „Whatever it takes“ gilt nach Bundeskanzler Friedrich Merz eben nur für die „Kriegstüchtigkeit“ und nicht für das Gesundheitswesen.
Größter Preistreiber
Die Aufwendungen der GKV allein für die ambulante Versorgung mit Arzneimitteln stiegen im Jahr 2025 um 3,2 Milliarden auf 58,49 Milliarden Euro. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft sagte dazu: „Wenn die Ausgaben für Arzneimittel höher liegen als die Ausgaben für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stimmt etwas im System nicht.“ Die Ausgaben für Ärztinnen und Ärzte lagen 2025 bei etwa 54 Milliarden Euro.
Dabei sind bei diesen Arzneimittelkosten die Ausgaben für Medikamente im Krankenhausbereich noch gar nicht berücksichtigt, da diese bei den Krankenhauskosten nicht separat ausgewiesen werden. Die 111 Milliarden Euro Kosten fürs Krankenhaus enthalten schätzungsweise rund 25 Milliarden Euro für Medikamente, das heißt, dass die GKV allein für Arzneimittel circa 80 Milliarden Euro jährlich ausgibt. Die Tendenz ist steigend, denn die Arzneimittelausgaben sind binnen eines Jahrzehnts um 74 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Verordnungen im Gegensatz zu den Preisen nur um 13 Prozent gestiegen.
Die Medikamentenpreise in Deutschland sind die höchsten in der EU und nach den USA die höchsten weltweit. Das hat schon jeder bemerkt, der mal im Urlaub im Ausland ein Medikament deutlich günstiger als in Deutschland eingekauft hat. Nicht umsonst ist die Pharmaindustrie mit der Politik der Bundesregierung sehr zufrieden und beliefert deutsche Patientinnen und Patienten vorzugsweise auch mit den teuersten Medikamenten. Das Jammern der Konzerne über die Rabattverträge mit den Krankenkassen ist mehr Theater als Realität des Medikamentenmarktes. Die sogenannten Generika – Nachahmerprodukte nach Patentablauf –, für die solche Verträge abgeschlossen werden, machen zwar 80 Prozent der in Deutschland verordneten Mengen aus, sie verursachen aber nur etwa 7 Prozent der Kosten für die Krankenkassen. Die höchsten Gewinne für die Pharmakonzerne und damit die höchsten Kosten für die Kassen entstehen bei den patentgeschützten Medikamenten. Dazu zählen alle neuen Produkte modernster Technologie, die noch nicht nachgemacht werden dürfen. Ihr Mengenanteil betrug zuletzt nur 6,7 Prozent, sie verursachten jedoch 50 Prozent der Medikamentenkosten für die Krankenkassen.
Schlaraffenland
Für diese neuen Medikamente können die Pharmakonzerne im ersten Jahr nach der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Preise selbst festsetzen, und sie verlangen dabei zum Teil Mondpreise, die sie nicht begründen müssen. In der Öffentlichkeit führen sie hohe Forschungs- und Entwicklungskosten als Argument an, belegen diese aber nicht mit Fakten. Zusätzlich wird mit dem Nutzen für die Patienten und die Gemeinschaft oder gar die Volkswirtschaft argumentiert.
Ein Beispiel ist das Krebsmittel Pembrolizumab beziehungsweise „Keytruda“ (Erstzulassung 2014) des Pharmakonzerns MSD: Für die Patientinnen und Patienten ist es ein hoffnungsvolles Medikament, für die GKV jedoch ein Albtraum. Im Jahr 2024 mussten die Krankenkassen allein für dieses Medikament im ambulanten Bereich 1,55 Milliarden Euro ausgeben. Eine Dosis von 200 mg kostet 4.876 Euro und ist damit 190-mal teurer als Gold. Im Jahr 2025 bescherte dieses eine Medikament der Firma MSD weltweit einen Umsatz von 31,7 Milliarden US-Dollar, das ist fast die Hälfte des gesamten Jahresumsatzes des MSD-Konzerns.
Die Hersteller neuer, patentgeschützter Arzneimittel versuchen, möglichst den Preis zu realisieren, den der Markt maximal hergibt. Nach einem Jahr findet dann eine Nutzenbewertung im Vergleich zu schon vorhandenen Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss statt, der im Wesentlichen aus Vertretern der Ärzteschaft und der Krankenkassen besteht und an dem beratend auch Patientenorganisationen beteiligt sind. Liegt bei einem neuen Medikament ein Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Therapie vor, dann wird ein Preis zwischen dem Pharmaunternehmen und dem GKV-Spitzenverband verhandelt, der sich am ursprünglich vom Hersteller festgelegten Preis orientiert. Durchschnittlich liegt der ausgehandelte Preis dann um ein Viertel unter dem Einführungspreis, was die Hersteller im Vorhinein einkalkulieren.
Hat ein neues und patentgeschütztes Medikament nach Einschätzung des Gemeinsamen Bundesausschusses keinen belegbaren Zusatznutzen gegenüber einem bereits verfügbaren Medikament, dann zahlen die Krankenkassen nur einen rabattierten Preis, der bis zum Jahr 2024 zum Teil deutlich unter dem Preis des schon verfügbaren Medikaments lag, und dieser Preis musste zudem öffentlich gemacht werden. Das beförderte nicht nur die Preisverhandlungen der Krankenkassen, sondern war auch ein Argument für andere europäische Länder bei ihren Preisverhandlungen. Doch damit ist seit 2024 und dem „Medizinforschungsgesetz“ des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) Schluss. Seitdem dürfen diese Preisverhandlungen und die vereinbarten Rabattpreise geheim gehalten werden. Nach der Festlegung auf Geheimpreise hat der GKV-Spitzenverband im ersten Jahr nach Verabschiedung dieses Gesetzes zusätzliche Kosten von 840 Millionen Euro errechnet. Er geht im Verlauf der nächsten zehn Jahre von Jahreszusatzkosten von 8 Milliarden Euro aus.
Die deutschen Richtlinien für die Preisverhandlungen für Arzneimittel und die gesetzliche Einführung von Geheimpreisen durch Herrn Lauterbach haben dazu geführt, dass sich die Pharmaindustrie am Standort Deutschland wohler fühlt als in anderen europäischen Ländern. Alles natürlich auf Kosten der gesetzlich Versicherten, die die ganze Zeche zahlen dürfen.
Eine Hand wäscht die andere
Neuerdings soll die „Kriegstüchtigkeit“ und damit die Militarisierung unsere gesamte Gesellschaft erfassen – da bleibt auch die Pharmaindustrie nicht außen vor. Arzneimittel sollen auch in Kriegszeiten verlässlich produziert werden. So berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ am 22. Mai im Wirtschaftsteil von einem Besuch von Ärzten, Apothekern und hochrangigen Militärs beim Pharmakonzern Sandoz in Barleben in Sachsen-Anhalt. Da ging es um Resilienz, also Widerstandsfähigkeit im Krisen- und Kriegsfall. Was Sandoz dann liefern könnte und ob die Fabriken des Konzerns auch auf andere Produkte umgestellt werden könnten, wenn Hunderte von verwundeten Soldaten an den NATO-Außengrenzen zu versorgen wären. Sandoz ist vor allem ein Hersteller von Generika – Nachahmerpräparaten, deren Patentschutz abgelaufen ist. Damit macht Sandoz 70 Prozent seines Umsatzes. In Deutschland gibt es dafür exklusive Rabattverträge mit den Krankenkassen, die den millionenfachen Absatz von Medikamenten gegen Schmerzen, Bluthochdruck, erhöhtes Cholesterin etc. vergleichsweise kostengünstig regeln. Sandoz stellt aber auch hochpreisige, biotechnologisch hergestellte Medikamente her, sogenannte Biosimilars.
Seit Anfang April dieses Jahres gibt es nun eine neue Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die solche exklusiven Rabattverträge eigentlich auch für Biosimilars vorsieht. Hier geht es für die GKV um Milliardenbeträge. Daher schrillten bei Sandoz sämtliche Alarmglocken. Erste Verhandlungen der Techniker-Krankenkasse haben schon begonnen. Da drohte die Pharmaindustrie jetzt in letzter Minute damit, dass die Widerstandsfähigkeit der deutschen Pharmaindustrie in Zeiten zunehmender Krisen durch geopolitische Abhängigkeit von China und Indien sowie die damit verbundenen Lieferketten gefährdet sei, wenn solche Rabattverträge wie bei den Generika auch für Biosimilars gelten würden. Und siehe da, oh Wunder, im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), das am 22. Mai verabschiedet wurde, wurde noch schnell ein Ausschreibungsverbot für exklusive Biosimilar-Rabattverträge verankert, das zunächst bis zum 1. Juli 2028 gelten soll. Dieses Gesetz verhindert jährliche Einsparungen der Krankenkassen von bis zu drei Milliarden Euro. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker-Krankenkasse, lässt seinem Frust freien Lauf: „Während die Bundesregierung in den letzten Wochen harte Sparmaßnahmen für Arztpraxen, Kliniken und Krankenkassen erlassen hat, bekommt die Pharmaindustrie nun über ein anderes Gesetz mehr geschenkt, als sie einsparen muss (…). Im Bereich der Generika haben Rabattverträge den Wettbewerb deutlich in Schwung gebracht und zeigen: Geringe Kosten bei gleicher Qualität sind durchaus möglich. (…) Über Ausschreibungen für exklusive Rabattverträge lassen sich zudem Vorgaben für Liefersicherheit und Bevorratung durch die Hersteller vereinbaren. (…) Auch diese Chance schlägt die Regierung mit dem Rabattverbot aus.“
Wir zahlen die Zeche
Da die Pharmaindustrie aus geostrategischen Gründen nicht belastet werden soll, müssen die 15 Milliarden Euro, die der GKV im nächsten Jahr fehlen werden, von anderer Seite finanziert werden. In unserer Klassengesellschaft sind das eben wir, die lohnabhängig Beschäftigten, die ohnehin schon Beiträge in die GKV einzahlen. Wir sollen nicht nur mehr für Medikamente zahlen als bisher, sondern auch die Krankenkassenbeiträge für Familienangehörige tragen, die bisher beitragsfrei mitversichert waren. Gleichzeitig wird es kein Geld mehr für homöopathische Medikamente geben, sodass sich diese nur noch Selbstzahler leisten können. Auch unsere Versorgung in Arztpraxen und Krankenhäusern soll eingeschränkt werden, zudem sollen sich die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten verschlechtern. Da wird es notwendig sein, die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi bei ihrem Wort vom 1. Mai zu nehmen. Die DGB-Gewerkschaften müssen die Bundesregierung mit gemeinsamen Massenaktionen unter Druck setzen, wenn diese Sparpläne wenigstens noch teilweise abgewehrt werden sollen. Die Gewerkschaft ver.di macht es mit beispielhaften Aktionen am 10. Juni schon jetzt vor.
Quelle: Unsere Zeit

