Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:
Das Konjunkturkomitee trat am 25. August zusammen und erteilte 48 Betrieben die Genehmigung, im Monat September 2026 kurzzuarbeiten. 52 Betriebe hatten einen Antrag gestellt.
26 der 48 Unternehmen gaben konjunkturell bedingte Schwierigkeiten an, 9 Betriebe machten strukturelle Schwierigkeiten geltend, gekoppelt an einen Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung, 5 begründeten ihren Antrag mit wirtschaftlicher Abhängigkeit während bei 8 Unternehmen wegen des Niedrigwassern an Thein und Mosel höhere Gewalt zutraf.
Die Anzahl der Beschäftigten, die im September kurzarbeiten sollen, wird mit 1.508 angegeben, berechnet nach Vollzeitstellen. Sie werden deutliche Lohnkürzungen zu verkraften haben, denn der Bruttostundenbetrag, der als Kurzarbeitergeld bezahlt wird, liegt bei 80 Prozent des durchschnittlichen tatsächlich vom Lohnabhängigen während der letzten drei Monate vor Beginn der Kurzarbeit bezogenen Lohnes, wobei der Betrag 250 Prozent des gesetzlichen Mindeststundenlohnes nicht überschreiten darf. Die KPL fordert 100 Prozent.
Von den Unternehmen, denen für Mai 2026 eine Genehmigung für Kurzarbeit erteilt wurde, hatten nur 31 von 50 darauf zurückgegriffen. Sie wurden vom staatlichen Beschäftigungsfonds mit 593.127 Euro bezuschusst.
Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

