Übernommen von DGB Pressemitteilungen:
Die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) einberufene Rentenkommission hat ihren Endbericht vorgelegt.
Die Kommission stellt fest: Eine alternde Gesellschaft muss mehr Geld für Renten aufbringen. Wie diese zusätzlichen Kosten verteilt werden, sei eine politische Entscheidung. Die Kommission macht einen Reformvorschlag für eine gute und verlässliche Rente für alle, gerecht für alle Generationen.
Statt nur auf die Höhe der Beiträge zu fokussieren, empfiehlt die Kommission, das Leistungsversprechen der Rente wieder ins Zentrum zu rücken. Wer stattdessen die Rentenfrage allein auf niedrige Beiträge reduziert, kürzt letztlich die Renten. Davon profitieren ausschließlich die Arbeitgebenden. Und eine weitere Verlagerung der Altersabsicherung auf individuelle Verträge verschiebt die steigenden Kosten einseitig auf alle heutigen und zukünftigen Beschäftigten. Das nutzt allenfalls der Versicherungswirtschaft.
Die Kommission des DGB empfiehlt: Wer jahrzehntelang arbeitet, Beiträge zahlt, Kinder erzieht und Angehörige pflegt, verdiene eine Rente, die zum Leben reicht und den gewohnten Lebensstandard erhält. Dazu sei ein Nettoversorgungsniveau von 70 Prozent bis 90 Prozent notwendig. Dieses solle aus der gesetzlichen Rente zusammen mit einer verpflichtenden, arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente erreicht werden.
Für eine solidarische Finanzierung der Alterssicherung komme es insbesondere darauf an, wie viele Menschen versicherungspflichtig arbeiten und wie hoch ihre beitragspflichtigen Löhne sind. Auch die wirtschaftliche Entwicklung spiele eine Rolle: Steigt die Produktivität, wächst der Wohlstand. Die Politik entscheide, wie dieser zusätzliche Wohlstand verteilt wird.
Dem Argument, die umlagefinanzierte Rente sei per se ungerecht für Jüngere, tritt die Kommission entschieden entgegen. Kürzt man Leistungen und erhöht das Rentenalter, belaste dies vor allem die jungen Generationen, da sie länger einzahlen müssen und kürzer Rente beziehen. Gerade Jüngere müssten darauf vertrauen können, im Alter eine ausreichende Rente zu bekommen.
Daraus schlussfolgert die Kommission eine arbeitsmarktpolitische Priorität: Gute Löhne, stabile Erwerbsverläufe und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bilden die Basis für gute Renten. Deshalb müsse die Politik die Tarifbindung stärken und die Niedriglohnbeschäftigung zurückdrängen. Kinderbetreuung, Pflegeinfrastruktur, Bildung, Qualifizierung, Integration, Gesundheitsschutz und Rehabilitation seien daher zentrale Aufgaben, die sich positiv auf die Rente auswirken.
Der Anspruch der Lebensstandardsicherung gelte auch für Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können. Geringe Renten für die Betroffenen, und zwar trotz langer Erwerbs- und Versicherungsbiografien, zeigen politisches Versagen und seien in einem reichen Land inakzeptabel, so die Kommission. Auch deshalb lehnt die DGB-Rentenkommission eine höhere Altersgrenze ab: Sie träfe vor allem Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Stattdessen zeigt die Kommission Wege für fairere Übergänge in die Rente.
Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende:
“Eine gute Rente für alle Generationen ist eine Frage politischer Entscheidungen. Das Ziel, den Lebensstandard mit 70 Prozent Nettoniveau zu sichern, formuliert auch die Regierungskommission. Aber sie lässt die Frage unbeantwortet, wie dies für alle Beschäftigten realistisch erreicht wird. Die DGB-Rentenkommission schließt diese Lücke. Sie zeigt, dass eine stabile Rente verlässlich und fair finanziert werden kann, ohne die Kosten einseitig zulasten der Beschäftigten zu verschieben oder Leistungen zu kürzen. Gute Rentenpolitik beginnt mit guter Arbeitsmarktpolitik, also nachhaltigen Erwerbsbiografien mit guter Aus- und Weiterbildung sowie guten Löhnen. Eine finanzielle Stabilisierung erreicht man durch die Einbeziehung von Selbstständigen und einem höheren Demografiezuschuss des Bundes. Und eine solidarische Rentenpolitik stellt die Leistungsgerechtigkeit in den Mittelpunkt und schafft zugleich eine soziale und solidarische Absicherung für diejenigen, die es nicht gesund bis zur Rente schaffen. Wir zeigen, dass Generationengerechtigkeit mehr umfasst als einen niedrigen Beitragssatz. Damit leistet die DGB-Kommission einen eigenständigen Vorschlag, mit dem alle – insbesondere auch die Jüngeren – neues Vertrauen fassen können, dass sie im Alter gut abgesichert sind.”
Die Kernpunkte im Überblick
- Lebensstandard sichern: Ein Nettoversorgungsniveau von 70 bis 90 Prozent aus gesetzlicher und betrieblicher Rente. Das Rentenniveau vor Steuern steigt schrittweise auf 50, später auf 53 Prozent.
- Betriebsrente für alle: Verpflichtend für alle Arbeitgebenden auf tariflicher Basis, mit 2 Prozent des Bruttolohns, mindestens 25 Prozent der monatlichen Bezugsgröße.
- Faire Finanzierung: Leicht erhöhte Beiträge und ein Demografiezuschuss des Bundes aus Steuern auf hohe Einkommen, große Vermögen und Kapitalerträge. Keine Finanzierung über Sozialkürzungen oder Verbrauchssteuern.
- Breitere Basis: Entwicklung zur Erwerbstätigenversicherung, durch schrittweise Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten.
- Rentenalter bleibt: Keine Anhebung der Regelaltersgrenze. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren bleibt. Hinzu kommen bessere Übergänge für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
- Verbesserte Übergänge: Öffnung der Altersrente für Schwerbehinderte für gesundheitlich eingeschränkte Erwerbstätige mit der Möglichkeit von abschlagsfreiem Teilrentenbezug ab dem 60. Lebensjahr.
- Erwerbsminderung: Reha vor Rente stärken. Wege aus der Erwerbsminderungsrente in Beschäftigung eröffnen.
- Sorgearbeit anerkennen: Kindererziehungszeiten zwischen Eltern aufteilbar, Pflegezeiten im Rentenbezug voll gewähren.
- Solidarität stärken: Grundrentenzuschlag ohne Einkommensanrechnung, Freibetrag in der Grundsicherung, Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
- Reha stärken: Der Reha-Deckel soll abgeschafft werden.
Hintergrund
Der DGB hat im Januar 2026 eine unabhängige Rentenkommission eingesetzt, um ein überzeugendes Gesamtkonzept zur Zukunft der Alterssicherung im Austausch mit Expertinnen und Experten zu erarbeiten. Die Kommission bündelt gewerkschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Perspektiven. Ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter der DGB-Mitgliedsgewerkschaften sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrtspflege und Politik an. In vier thematischen Laboren zu Versorgungsniveau, Finanzierung, Renteneintritt und sozialer Absicherung wurden die zentralen Reformfragen analysiert. Der Abschlussbericht umfasst die Empfehlungen und die Laborberichte.
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Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

