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Erbschaftsteuer: Keine Ausnahmen für vererbtes Betriebsvermögen

Übernommen von DGB Pressemitteilungen:

Anfang dieser Woche hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftsteuer befasst. Dazu ein Zitat von Stefan Körzell, stellvertretender DGB-Vorsitzender: 

“Wir setzen auf ein klares Urteil des Bundesverfassungsgerichts und eine gerechte Erbschaftsteuerreform durch die Bundesregierung. Die Ausnahmen für vererbtes Betriebsvermögen sind unfair und müssen gestrichen werden. Sie führen dazu, dass besonders reiche Unternehmenserb*innen eine viel geringere Erbschaftsteuer zahlen als Menschen, die weniger erben. Die Sonderregeln für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer sind Jahr für Jahr die größte Steuersubvention im Subventionsbericht der Bundesregierung: Allein im laufenden Jahr kosten sie knapp neun Milliarden Euro. Eine solche Reichenpflege können und dürfen wir uns in Zeiten knapper Kassen nicht mehr leisten. Dieses Geld wird dringend gebraucht für wichtige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit. Die überfällige Reform der Erbschaftssteuer darf nicht durch neue Sonderregeln konterkariert werden, denn eine Gleichbehandlung von Betriebsvermögen gefährdet weder Betriebe noch Arbeitsplätze.”

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

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