Referendum gegen Maduro: Opposition hält Vorschriften nicht ein

Nationaler WahlratDie Präsidentin des Nationalen Wahlrats (CNE) Venezuelas, Tibisay Lucena, hat Vorwürfe der Opposition zurückgewiesen, ihre Behörde verschleppe den Prozess für ein Amtsenthebungsreferendum gegen Staatschef Nicolás Maduro. Vielmehr seien es die Betreiber des Referendums selbst, die durch Fehler im Antragsprozess für Verzögerungen sorgen. Sie hätten bislang die seit 2007 geltenden Vorgaben nicht eingehalten, »die den politischen Organisationen wohlbekannt sind, denn nach diesen haben sich die zehn Amtsenthebungsprozesse gerichtet, die in diesem Jahr durch die Wahlbehörde durchgeführt wurden«.

»Das CNE erfuhr vom Antrag auf Amtsenthebung erstmals in seiner Sitzung an diesem Donnerstag, 7. April, und hat diesen noch am selben Tag beantwortet. Hier gibt es keine Art von Verzögerung«, betonte Lucena. Schon am Dienstag habe die Kommission für politische Beteiligung und Finanzierung (Copafi) die Antragsteller auf die erforderlichen Unterlagen hingewiesen, die am Donnerstag nicht vorgelegt worden seien.

Der CNE müsse sich nach Artikel 72 der venezolanischen Verfassung richten und die Rechte der Wählerinnen und Wähler schützen, die ein Amtsenthebungsreferendum betreiben wollen. »Die politischen Organisationen sind Vermittler und müssen in einer Versammlung beschließen, sich zum Vermittler dieser Wähler zu machen, die eine Amtsenthebung betreiben wollen. Es sind nicht die Parteien, die den Antrag stellen, sondern die Bürger. Die Fristen gehen aus den Normen hervor«, betonte Lucena.

Um das Amtsenthebungsreferendum gegen Präsident Maduro betreiben zu können, müssen die jeweiligen Parteien also eine Konferenz durchführen, um die Beantragung zu beschließen. Ähnliche Vorschriften gibt es auch in Deutschland, etwa wenn eine Partei sich entscheidet, nicht zu einer Wahl anzutreten.

Quelle: CNE / Venezuela aktuell