Klage gegen zu wenig Bücher

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Jobcenter die Kosten für Schulbücher von Hartz-IV-Empfängern tragen müssen. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte die Erstattung von 135,65 Euro für den Kauf von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.  Laut Gerichtsbeschluss sind Bücher nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müssen aus dem Regelbedarf bezahlt werden.

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