Droht die Liquidierung des Bargeldes?

Der Konsumentenschutz fordert ein Verbot von Strafzinsen auf Sparguthaben und will in diesem Zusammenhang das »Recht auf Bargeldbesitz und Barzahlungen« in der Verfassung verankert sehen.

Hat die ULC mit diesen Forderungen über das Ziel hinaus geschossen? Und besteht zwischen dem Recht auf Bargeld und den mittlerweile auch Kleinsparern drohenden Negativzinsen überhaupt ein Zusammenhang?

Davon ist neben vielen anderen der ehemalige Chefökonom des Internationalen Währungsfonds und seit zwei Jahrzehnten in Harvard lehrende Ökonom Kenneth S. Rogoff überzeugt. In seinem vor drei Jahren erschienenen Buch »Der Fluch des Geldes. Warum unser Bargeld verschwinden wird«, schreibt er, »die allmähliche Abschaffung des Bargeldes« sei »die eleganteste Lösung, um den Zentralbanken eine Negativzinspolitik zu ermöglichen«. Und negative Zinsen auch auf kleine Sparguthaben brauche man, um die Wirtschaft anzukurbeln. Solange es Bargeld gibt, können sich die Leute dem Strafzins entziehen, indem sie ihr Gespartes zu Hause bunkern.

Auch sind der Bankenbranche die Kosten der weltweiten Bargeldlogistik, die pro Jahr auf immerhin sechs Milliarden Euro geschätzt werden, offenbar lästig geworden. Beim Umgang mit Bargeld fallen eben hohe Personalkosten an: in den Geschäften die Scheine und Münzen sammeln, zählen, sortieren, zu den Banken transportieren, wieder zählen, auf Echtheit prüfen und wieder in Umlauf bringen.

Hingegen läßt sich mit Karten und bargeldlosen Zahlungen sogar noch zusätzliches Geld verdienen. Die Konsumenten müssen für jede Transaktion eine kleine Gebühr bezahlen. Kleinvieh macht auch Mist. Daß die Gebühren erhöht werden, ist das Bargeld erst verschwunden, ist leider anzunehmen.

Vor allem aber stehen politische Ziele hinter der drohenden Abschaffung des Bargeldes: die weitere Einschränkung der persönlichen Freiheit durch eine allumfassende Kontrolle des Konsumenten.

Denn auch wenn von der EU-Kommission in Brüssel, der Euro-Zentralbank in Frankfurt am Main und der luxemburgischen Regierung unisono erklärt wird, der Datenschutz sei gewährleistet, muß daran gezweifelt werden: Persönliche Daten werden gespeichert, personengebundene Nutzerprofile erstellt. So entsteht der gläserne Konsument, der leicht manipuliert werden kann, warnt die ULC.

Mit ihrer Richtlinie 2009/110/EG will die EU erklärtermaßen den Weg freimachen für »innovative« und angeblich »sichere E-Geld-Dienstleistungen«. Gefordert werden »elektronische Geldbörsen in Form einer Zahlungskarte oder einer anderen Chipkarte« sowie »Mobiltelefone (mit denen auch bezahlt werden kann) und Online-Zahlungskonten« als Speichermedien für E-Geld.

So wird das Bezahlen mit Bargeld in der EU Schritt für Schritt erschwert, Geldscheine und Münzen werden aus dem Verkehr gezogen. Es gibt bereits in zwölf Mitgliedstaaten Obergrenzen für die Bargeldnutzung. In Italien ist das Limit vor ein paar Jahren von 1.000 auf 3.000 Euro angehoben worden. Die Spanier dürfen höchstens Beträge bis 2.500 Euro, die Griechen bis 1.500 Euro, die Franzosen und Portugiesen sogar nur noch bis zu 1.000 Euro bar bezahlen. In Deutschland waren zuletzt 5.000 Euro im Gespräch. Wer in der EU mit mehr als 10.000 Euro in bar reist, muß den Betrag schon heute bei der Ein- und Ausreise beim Zoll anmelden.

»Geld ist geprägte Freiheit«, wußte schon vor über anderthalb Jahrhunderten der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski in seien »Aufzeichnungen aus einem Totenhaus«…

Oliver Wagner

Quelle:

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek