Tarifverhandlungen mit der Städtisches Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH starten

Für die rund 400 nicht ärztlichen Beschäftigten, davon rund 200 Beschäftigte im Pflegedienst, im Städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt beginnen am 10. März 2020 die Tarifverhandlungen. Seit dem 1. Januar 2018 besteht nach vielen Jahren der Tariflosigkeit für die nicht ärztlichen Beschäftigten wieder ein Tarifvertrag mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft. Die letzte Tariferhöhung erfolgte am 1. Januar 2019  mit 2,4%. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte den zuletzt bestehenden Tarifvertrag fristgemäß zum 29. Februar 2020 gekündigt.

Das Städtische Krankenhaus Eisenhüttenstadt ist ohne Tarifbindung Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V.. Somit findet der Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) keine Anwendung. Zum 1. März 2020 beträgt das Entgeltniveau beim Städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt rund 85 Prozent  des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienstes (TVöD). Die ver.di-Tarifkommission fordert von der Städtischen Krankenhaus Eisenhüttenstadt GmbH die Mitgliedschaft mit Tarifbindung im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV), damit der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienstes (TVöD) direkt Anwendung findet. Die Stadt Eisenhüttenstadt, die die Eigentümerin des städtischen Krankenhauses ist, ist selbst Mitglied mit Tarifbindung im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV). Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt findet der TVöD direkt Anwendung.

Um das Entgelt bei einer Krankenschwester auf das TVöD-Niveau anzuheben, müsste das Entgelt um rund 16 Prozent  erhöht werden.

Im Land Brandenburg ist die Städtische Klinikum Brandenburg GmbH der Stadt Brandenburg a. d. Havel seit dem 1. Januar 2020 wieder Mitglied mit Tarifbindung im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV). Seit 1. Januar 2020 erhalten alle Beschäftigten der Städtischen Klinikum Brandenburg GmbH den Tariflohn nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Von den anderen 21 Kommunalen Krankenhäusern im Land Brandenburg haben 13 Krankenhäuser jeweils mit der Gewerkschaft ver.di einen  Haustarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen für die nicht ärztlichen Beschäftigten, so zum Beispiel auch das Oder-Spree-Krankenhaus in Beeskow im Landkreis Oder-Spree. Beim Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum erhöhen sich die Tarifentgelte mit dem ver.di-Haustarifvertrag um 4 Prozent  ab 1. März 2020. Beim Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum beträgt das Tarifniveau ab 1. März 2020 rund 96 Prozent  des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienstes (TVöD). In den Berliner Krankenhäusern Charité und Vivantes findet jeweils der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Anwendung.

Die Finanzierung der Tariflöhne in den Krankenhäusern, insbesondere der Tariflöhne für die Pflege, hat sich ab dem Jahr 2020 erheblich verbessert. Ab dem Jahr 2020 werden im Bereich der Somatik die Personalkosten für Pflege aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert. Für jeden Behandlungsfall werden nun Fallpauschalen ohne Pflegepersonalkosten und krankenhausindividuell zu vereinbarende Pflegentgelte je Tag abgerechnet. Der Entgeltkatalog weist dafür einen Fallpauschalenkatalog und einen Pflegeerlöskatalog aus. Die individuellen Pflegepersonalkosten des Hauses sollen vollumfänglich finanziert werden. (Quelle: https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/drg).

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg