Erneutes Verbrechen der griechischen Küstenwache?

PRO ASYL wirft Griechenland rassistisch motiviertes Handeln vor und fordert Aufklärung und Abzug von Frontex

Anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März und der neuerlichen Vorwürfe gegen die griechischen Grenzpolizei Verbrechen zu begehen, wirft PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt Griechenland unmenschliches, rassistisch motiviertes Verhalten vor: »Das Abriegeln der Grenze mit verbrecherischen Mitteln zeigt ein Ausmaß an menschenverachtender, rassistisch motivierter Gesinnung, die sofort Konsequenzen haben muss. Die gestern erhobenen Vorwürfe, Schutzsuchende gefesselt ins Meer zu werfen, toppen alle vorhergehenden Berichte – sie sind  derart unglaublich, dass gehandelt werden muss. Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort den Frontex-Einsatz zu beenden und die deutschen Bundespolizist*innen abzuziehen. Wenn ein EU-Staat und eine EU-Behörde vertuschen, abstreiten und leugnen, muss dies Konsequenzen haben. Eine EU-Behörde, die mit perfekter Überwachungstechnik ausgestattet ist,  der griechischen Küstenwache die Daten und Bilder liefert, selbst aber dann immer angeblich nicht weiß was geschieht, ist Teil des Systems der illegalen Grenzabschottung. Das verbrecherische Handeln an der EU-Grenze muss sofort aufgeklärt werden, auch wenn die aktuellen Vorwürfe nun von der selbst die Menschenrechte verletzenden türkischen Regierung erhoben werden,« so Burkhardt.

PRO ASYL fordert eine unabhängige Untersuchung der sich häufenden Vorwürfe illegalen Handelns seitens griechischer Küstenwache und Frontex – zumal Griechenland leugnet, mit illegalen Methoden gegen Schutzsuchende vorzugehen. Die Berichte von Journalist*innen und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Seit April 2020 sind lediglich 2.675 Bootsflüchtlinge (Stand 16. März 2021) über die Ägäis nach Griechenland eingereist und registriert worden. Push-Backs durch die griechische Grenzpolizei haben dazu geführt, dass seit April 2020 lediglich 4.326 Schutzsuchende (Stand 16. März 2021) die Landgrenze nach Griechenland überquert haben und registriert wurden. Die gewalttätigen Attacken auf Schutzsuchende und auf deren Recht, Asyl zu suchen (Artikel 33, Genfer Flüchtlingskonvention) wirken: Die Zahl der Ankünfte in der Ägäis geht massiv zurück – von 59.726 (2019) auf 9.714 (2020).

Artikel 46 Absatz 4 der Frontex-Verordnung sieht vor, dass der Exekutivdirektor jedwede Tätigkeit der Agentur aussetzen und beenden kann, wenn »im Zusammenhang mit der betreffenden Tätigkeit schwerwiegende oder voraussichtlich weiter anhaltende Verstöße gegen Grundrechte oder Verpflichtungen des internationalen Schutzes vorliegen«.

Die Bundesregierung muss das deutsche Kontingent mitsamt technischer Ausrüstung aus dem Einsatz zurückziehen. Sie muss, wie in Artikel 46 Absatz 2 der Frontex-Verordnung festgeschrieben, als an der Operation teilnehmender Mitgliedstaat »den Exekutivdirektor ersuchen, die operative Tätigkeit zu beenden«. Schutzsuchende haben das Recht, an der EU-Grenze um Asyl zu suchen, die Push-Backs sind eine eklatante Verletzung des Völker- und des Europarechts, insbesondere von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Die Verantwortlichen gehören vor ein Gericht gestellt.

»Es ist frappierend, dass in der EU gleichzeitig Reden gegen Rassismus gehalten werden, jedoch die politisch Verantwortlichen die Verbindung zwischen rassistischer Gesinnung und dem  illegalem Handeln an der EU- Grenze nicht reflektieren. Europa hat ein Rassismus-Problem und es wird totgeschwiegen. Niemand fragt, warum dies geschieht. Hat dies etwa mit Rassismus nichts zu tun?« so Günter Burkhardt abschließend.

Quelle: Pro Asyl – Erneutes Verbrechen der griechischen Küstenwache?