Klassenjustiz: Karlsruhe kippt Berliner Mietendeckel

Als »Schlag ins Gesicht der Mieter*innen« hat der Berliner Mieterverein das heutige Urteil des Bundesverfassunsgerichts kritisiert. Die obersten Richter haben den 2020 in Berlin eingeführten »Mietendeckel« für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Tausenden Mieterinnen und Mietern drohen nun Nachzahlungen, weil Immobilienhaie gezwungen worden waren, überhöhte Mieten zu senken.

Gegen das Urteil und die Machenschaften der Miethaie wollen heute (Donnerstag, 15. April) zahlreiche Initiativen in Berlin demonstrieren. Auftakt ist (unter Einhaltung der Abstandsregelungen) um 18 Uhr auf dem Hermannplatz in Neukölln.

Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil damit, dass Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), in die »konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit« fielen. Da das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch »abschließend geregelt« sei, hätten die Länder keine eigene Gesetzgebungsbefugnis.

Für dieses Urteil können sich die Menschen in Berlin bei CDU/CSU und FDP bedanken. 284 Bundestagsabgeordnete dieser Parteien hatten im Mai 2020 beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht. Auch die Die Mitglieder der Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus hatten eine Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht eingereicht, dieses wollte aber das Urteil aus Karlsruhe abwarten.

Nach der heutigen Entscheidung machten sich viele Menschen spontan auf den »sozialen Netzwerken« Luft. So schrieb @StePMikrobe auf Twitter: »Da sage ich nur danke an @cducsubt und @fdp die klar zeigen wo deren Prioritäten des Lobbyschutzes stehen: bei der Minderheit der im Regelfall Gewinner des Mietenwahnsinns statt bei den Menschen! Und das zu Zeiten der #Pandemie.« Auch der Begriff »Klassenjustiz« fiel häufig.

Quellen: Bundesverfassungsgericht, taz.de / RedGlobe