Tarifeinigung in der Weiterbildung: Mindestlohn steigt deutlich

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) haben sich mit dem Arbeitgeberverband der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (BBB) im Bereich der Weiterbildung auf deutliche Steigerungen beim Mindestlohn für die pädagogisch Beschäftigten geeinigt. Wie bisher werden die Tarifvertragsparteien beantragen, dass der Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und damit über die direkt tarifgebundenen Unternehmen hinaus allen insgesamt etwa 32.000 pädagogisch Beschäftigten in der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung zu Gute kommt.

„Das Tarifergebnis kann sich sehen lassen und wir gehen davon aus, dass es gelingt, den Tarifvertrag wieder für allgemeinverbindlich erklären zu lassen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Doch der Tarifvertrag gelte ausschließlich für das pädagogische Personal und das Arbeitnehmerentsendegesetz lasse auch nur sehr eingeschränkte Regelungen zu. ver.di halte deshalb am Ziel fest, perspektivisch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Weiterbildungsbranche überflüssig zu machen. „Weiterbildung wird in der Transformation noch bedeutsamer werden. Um auch in Zukunft genug und gut qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen, braucht es sichere Arbeitsplätze, eine angemessene Bezahlung und insgesamt gute Arbeitsbedingungen“, so Bühler.

Im Einzelnen sieht die Tarifeinigung folgendes vor: Die Gehälter steigen zum 1. Januar 2023 und 2024 um jeweils 4,0 Prozent, Anfang 2025 um weitere 4,25 Prozent und schließlich mit dem Jahresbeginn 2026 um weitere 4,5 Prozent. Damit wird das Mindestmonatsgehalt von Vollzeitbeschäftigten ab 2026 in der Gehaltgruppe 1 um 519 Euro und in der Gruppe 2 um 536 Euro über dem heutigen liegen.

Die ver.di-Bundestarifkommission Weiterbildung hat dem Tarifergebnis bereits einstimmig zugestimmt; die Entscheidungen der zuständigen Gremien der anderen Tarifvertragsparteien werden in den kommenden Wochen folgen.

Die öffentlich geförderte berufliche Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und III qualifiziert im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchende in allen relevanten Feldern für den Arbeitsmarkt. Vor zehn Jahren hat ver.di für diesen Bereich zum ersten Mal einen Mindestlohntarifvertrag durchgesetzt, der dann nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dem war ein drastisches Absinken der Gehälter und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Branche in der Folge der Sozialstaatsreformen der Bundesregierung Mitte der 2000er Jahre vorangegangen. Mit dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn wurde hier eine untere Haltelinie eingezogen, die die schlimmsten Auswüchse verhindert. Noch immer liegen die Gehälter allerdings zwischen 20 und 30 Prozent unter denen vergleichbarer Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes.

Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft