Killerroboter auf dem Vormarsch

ZLV Zeitung vum Letzeburger Vollek
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Seit 2014 beraten mehrere Dutzend Mitgliedstaaten der UNO über ein präventives Verbot sogenannter Killerroboter. »Tödliche autonome Waffen«, engl. nach »Lethal Autonomous Weapons« abgekürzt LAWs, sind Systeme, die ein Ziel verfolgen und – meist mit Hilfe künstlicher Intelligenz – selbst über den geeignetsten Zeitpunkt eines Angriffs entscheiden. Dabei kann es sich um Drohnen in der Luft oder Roboter an Land oder auf See handeln. Sie sollen die zu tötenden Personen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Statur oder ihrer biometrischen Daten auch selbst identifizieren können.

Doch die in Genf geführten Gespräche haben bislang zu keinen konkreten Verhandlungen geführt, weil vor allem die großen Militärmächte auf der Bremse stehen. Auch ist noch völlig unklar, wie im Rahmen der UNO-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) überhaupt ein gemeinsamer Vertrag ausgestaltet werden könnte. Zuletzt kamen die Vertreter der 125 CCW-Staaten, zu denen auch Luxemburg gehört, Ende vergangenen Jahres in der Schweiz zusammen. Ergebnis: Eine völkerrechtlich verbindliche UNO-Konvention ist in Genf noch immer nicht in Sicht.

Nun hat Armeeminister François Bausch dem Bistumsblatt vom vergangenen Wochenende zufolge seinen Regierungskollegen am Freitag vorgeschlagen, eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema LAWs einzusetzen. Der olivgrüne Ressortchef, heißt es in dem ganzseitigen Seite-2-Artikel, wisse, »daß ein vollständiges Verbot« dieser selbständig arbeitenden Tötungsmaschinen »nicht durchsetzbar« sei. Deshalb wolle sich Bausch nun auf »Leitplanken für die Killerroboter«, so der Titel des Beitrags, beschränken.

Damit wären wir wieder bei den »möglichen Leitprinzipien« (Possible guiding principles), die schon 2018 im Rahmen der UNO als Minimalkonsens festgelegt wurden. Doch diese enthalten nur eine Auflistung allgemeiner unverbindlicher Einschätzungen und ein paar wenig konkrete Absichtserklärungen.

Während ein völkerrechtlicher Vertrag eine gegenseitige Willensbekundung zwischen souveränen Staaten darstellt, mithin verpflichtend ist und eine Nichteinhaltung sanktioniert werden kann, können politische Absichtserklärungen jederzeit ignoriert werden. Sie enthalten auch keine Pflicht zur Umsetzung in nationales Recht. Dies würde die Chamber von allen legislativen Pflichten sowie der Installation eines nationalen Moratoriums hinsichtlich der Entwicklung und/oder Beschaffung von tödlichen autonomen Waffen befreien.

Es bedarf also eines völkerrechtlichen Vertrags über ein Verbot der Killerroboter. Doch dazu müßten sich die an den Verhandlungen teilnehmenden Staaten zunächst auf eine gemeinsame Definition von LAWs einigen. Hierzu lautet die Position der luxemburgischen und anderer Regierungen, daß stets ein Mensch die Entscheidung zum Töten geben müsse, die Systeme also nicht »vollautomatisch« angreifen und dabei der Verfügung des Menschen gänzlich entzogen sind.

Hier beginnt jedoch die Unklarheit: Wenn eine Flugdrohne von einem Soldaten beauftragt wird, ein Auto zu zerstören und zuvor die Gesichter der Insassen zu überprüfen, handelt es sich dann nicht mehr um einen »vollautomatischen« Angriff?

Doch, sagt die internationale Kampagne gegen Killerroboter (www.stopkillerrobots.org). Denn sobald die Drohne den Tötungsbefehl erhalten hat, sei der Soldat »nicht mehr in die Routine eingebunden«. Er könne den Angriff zwar noch abbrechen, ansonsten folge die Tötungsmaschine ihrem Auftrag jedoch »vollautomatisch«.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek