9. Oktober 2024

Fauler Kompromiss beim Chancen-Aufenthalt auf Kosten von geflüchteten Jugendlichen

Auf den letzten Metern droht ein fauler Kompromiss beim Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts auf Kosten von geflüchteten jungen Menschen. Am Freitag soll darüber im Bundestag entschieden werden.

Der Bundesfachverband BumF, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen und PRO ASYL kritisieren, dass ausgerechnet die Zukunft von jungen Menschen verbaut wird, um einen Kompromiss zu erzielen und fordern die Abgeordneten auf, den Verschärfungen nicht zuzustimmen.

„Die Ampelregierung bietet die Möglichkeit zur Aufenthaltsverfestigung mit der einen Hand und legt mit der anderen Hand Steine in den Weg der Betroffenen. Die Verschärfung lässt den kommunalen Behörden ein Jahr Zeit, um die Jugendlichen abzuschieben. Das ist das hässliche Gesicht der Rückführungsoffensive der Ampel“, kommentierte Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Völlig absurd ist, dass die Ampel heute im Kabinett über den Fachkräftemangel berät und gleichzeitig abschiebungswütigen Behörden die Möglichkeit eröffnet, gut integrierte junge Menschen ein Jahr lang abzuschieben, bevor sie die Aufenthaltserlaubnis nach §25a Aufenthaltsgesetz erhalten können.“

Wie gestern aus Koalitionskreisen zu erfahren war, wurde sich darauf geeinigt, beim Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§25a AufenthG) Verschärfungen in Kauf zu nehmen, damit die FDP dem Gesetzesvorhaben zustimmt.

25a AufenthG sieht momentan vor, dass gut integrierte junge Menschen ein Bleiberecht erhalten können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – u.a. ein erfolgreicher Schulbesuch oder den Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses und ein vierjähriger Voraufenthalt. Die Voraufenthaltszeit soll mit der Neuregelung auf drei Jahre reduziert werden.

Auf Drängen der FDP soll nun zusätzlich eine einjährige Vorduldungszeit als Hürde eingeführt werden, die bisher keine Voraussetzung ist. Faktisch würde diese Neuregelung bewirken, dass deutlich weniger junge Menschen von der Regelung profitieren könnten als bisher geplant. Stattdessen erhalten Ausländerbehörden die Möglichkeit gut integrierte junge Menschen während der Vorduldungszeit abzuschieben.

Gleichzeitig würde die Regelung vor allem die jungen Menschen treffen, die besonders schnell in Deutschland ihren Weg machen und die ohnehin hohe Anforderungen an schulische Erfolge noch während des Asylverfahrens erfüllen. Junge Menschen, die schon während des Asylverfahrens eine Ausbildung beginnen, droht zudem in bestimmten Fällen während der Vorduldungszeit ein Beschäftigungsverbot und sie müssten die Ausbildung für ein Jahr unterbrechen.

(Die Presseerklärung wird von allen Verfasser*innen verschickt, wir bitten Doppelsendungen zu entschuldigen.)

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Quelle: Pro Asyl

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