Die Anklage gegen Sharmahd steht im Zusammenhang mit seiner Verbindung zu einer oppositionellen Gruppierung namens „Kingdom Assembly of Iran“, die sich von außerhalb der iranischen Landesgrenzen dafür einsetzt, die Islamische Republik zu stürzen und die Menschenrechtsverletzungen im Iran zu veröffentlichen. Das Staatsfernsehen hat Propaganda-Videos veröffentlicht, die Sharmahds erzwungenes „Geständnis“ zeigen, an einer Bombenexplosion im April 2008 in Shiraz in der Provinz Fars beteiligt gewesen zu sein, bei der 14 Menschen getötet wurden. Mit dieser Ausstrahlung wurde gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Sharmahd hat eine Beteiligung an den ihm von den Behörden zugeschriebenen Gewalttaten bestritten, ebenso seine Familie. Im Iran fällen Revolutionsgerichte regelmäßig Todesurteile nach unfairen Gerichtsverfahren, in denen erzwungene „Geständnisse“ als Beweismittel verwendet werden, um Schuldsprüche zu fällen.
Amnesty International setzt sich seit 2020 für eine Freilassung Sharmahds ein. Sollten Anklagepunkte im Sinne einer international als Straftat anerkannten Handlung gegen ihn vorliegen, müssen diese in einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
An die deutsche Regierung gerichtet sagt Müller-Fahlbusch: „Jamshid Sharmahd ist deutscher Staatsbürger. Die Bundesregierung, die deutlich kritisch Position zu den Menschenrechtsverletzungen im Iran bezogen hat, muss sich nun klar und öffentlich für die Aufhebung des Todesurteils und seine Freilassung einsetzen. Es braucht jetzt öffentlichen Druck statt stiller Diplomatie.“