ver.di-Auswertung: Extrem große Lohnlücke zwischen Männern und Frauen in der Kulturbranche

Der diesjährige Equal Pay Day (am 7. März 2023) nimmt die Kulturbranche in den Fokus. Um den Gender Pay Gap von selbstständigen Kulturschaffenden konkret zu beziffern, hat ver.di das Büro für Kulturwirtschaftsforschung (KWF) in Köln damit beauftragt, die Zahlen der Künstlersozialkasse (KSK) auszuwerten. Die Ergebnisse sind aufrüttelnd: Frauen, die über die KSK versichert sind, verdienen 24 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Der Gender Pay Gap liegt bei selbstständigen Kulturschaffenden damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 18 Prozent im Jahr 2022. „Das ist beschämend! Jedes Prozent weniger beim Verdienst bedeutet ein verstärktes Armutsrisiko für Frauen. Wir müssen daher die Arbeitskultur in der Kultur dringend verändern“, so Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges Mitglied im ver.di Bundesvorstand.

Innerhalb der Branche gibt es große Unterschiede; der Gender Pay Gap liegt jedoch in allen Sparten über dem bundesweiten Durchschnitt. In der Musikbranche liegt er unter den Selbstständigen bei insgesamt 23 Prozent. Auch in der bildenden Kunst und im Design ist über alle hier versammelten Berufsgruppen die Lohnlücke mit insgesamt 30 Prozent enorm hoch. Als Mode-Designerin verdienen Frauen knapp halb so viel wie Männer, hier liegt der Gender Pay Gap bei 46 Prozent. Gravierend ist die Lage auch im Bereich Theater und Film mit über 34 Prozent Einkommensunterschied zwischen den Geschlechtern. Die ausgewerteten Zahlen schlüsseln den Gender Pay Gap noch konkreter auf: eine Theaterpädagogin steht 20 Prozent weniger Einkommen zur Verfügung als einem männlichen Kollegen, einer Malerin gar 29 Prozent weniger. Unter denjenigen, die als Autorinnen und Autoren arbeiten, beträgt die Einkommenslücke insgesamt 22 Prozent.

„Fehlende Transparenz bei Honorarzahlungen, Männerbünde und implizite Vorurteile – all das trägt zu Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen in der Kultur bei. Kreative können sich aber auch als Selbständige in der Gewerkschaft solidarisch zusammenschließen und für kollektive Verhandlungsmöglichkeiten eintreten. Mit Tarifverträgen können Selbstständige angemessene Honorare etablieren und auch Regelungen zur Arbeitszeit und Altersvorsorge treffen“, so Schmitz.

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Quelle: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft