Übernommen von Partei der Arbeit der Schweiz:
Das polnische Verfassungsgericht hat am 3. Dezember 2025 die Kommunistische Partei Polens für verfassungswidrig erklärt. Die Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) verurteilt diese willkürliche und antidemokratische Entscheidung.
Die Partei der Arbeit der Schweiz verurteilt die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtes, die Kommunistische Partei Polens für verfassungswidrig zu erklären und somit faktisch zu verbieten. Das Verbot weist auf besorgniserregende Tendenzen in Europa hin. Mit der fortschreitenden Militarisierung und Kriegsvorbereitung nimmt auch, wie in der Vergangenheit, die innere Repression zu, die sich insbesondere gegen die Kräfte für den Frieden richtet. Angesichts des dort vorherrschenden extremen Militarismus und der Kriegsrhetorik ist es nicht verwunderlich, dass gerade in einem Land wie Polen die Kommunistische Partei verboten wird.
Während in Polen Parteiverbote ausgesprochen werden, rührt gleichzeitig die Europäische Union, die sich als Vorbild für Demokratie und Menschenrechte ausgibt, keinen Finger. Damit offenbart die Europäische Union erneut ihre Scheinheiligkeit, ihre antikommunistische Ausrichtung und ihren antidemokratischen Charakter. Timeo Antognini, Co-Präsident der PdAS, hält fest: «Die Friedenskräfte in Europa stehen unter Druck. Wir können nicht erwarten, dass sich die bürgerlichen Regierungen, die die Aufrüstung vorantreiben, für die Grundrechte von Friedensaktivist:innen einsetzen. Deshalb sind internationale Solidarität und Wachsamkeit aktuell besonders wichtig.»
Die PdAS ist aus dem Parteiverbot der Kommunistischen Partei der Schweiz (1940) und der Sozialistische Föderation der Schweiz (1941) hervorgegangen. Sie ist solidarisch mit allen Parteien, die aufgrund ihrer kommunistischen Identität und ihrem Einsatz für Frieden und Sozialismus von repressiven Massnahmen betroffen sind.
Partei der Arbeit der Schweiz
Quelle: Partei der Arbeit der Schweiz

