Übernommen von Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen:
Brüssel, 11. Mai 2026
Vorwort
Steigende Verteidigungsausgaben, die Normalisierung der Aufrüstungspolitik und die Verfestigung sicherheitsorientierter politischer Narrative schränken den Spielraum für die Ausübung und den Schutz der Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung, zunehmend ein. Gleichzeitig verstärken anhaltende bewaffnete Konflikte und geopolitische Spannungen den Druck auf Personen, die sich weigern, zu den Waffen zu greifen, und setzen sie Strafverfolgung, Diskriminierung und Unterdrückung aus.
Vor diesem sich wandelnden Hintergrund dokumentiert der Bericht sowohl das Fortbestehen struktureller Mängel als auch eine Verschlechterung der Lage von Kriegsdienstverweigerern, Wehrdienstentziehern und Deserteuren im gesamten Gebiet des Europarates. Die rechtliche Anerkennung ist nach wie vor uneinheitlich und wird in einigen Fällen aktiv untergraben. Praktiken der Kriminalisierung, von behördlichen Schikanen und der sozialen Stigmatisierung nehmen weiter zu, was bestätigt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Praxis bei weitem nicht vollständig gewährleistet ist.
Ein besonders besorgniserregender Fall ist die rechtswidrige Festnahme und anhaltende Verfolgung von Yurii Sheliazhenko, dem Exekutivsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung. Dies stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Freiheiten wie die Gedanken-, Gewissens- und Meinungsfreiheit dar. Dieser Fall, der von der internationalen Zivilgesellschaft auf breiter Front verurteilt wurde, verdeutlicht, wie sehr der Raum für abweichende Meinungen in Kriegszeiten immer weiter schrumpft. Gleichzeitig macht er deutlich, wie dringend notwendig es ist, dass die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten Menschenrechtsstandards konsequent und ausnahmslos wahren.
Die wiederauflebenden Debatten und Bestrebungen in mehreren Ländern, die Wehrpflicht wieder einzuführen, unterstreichen einmal mehr, wie dringend es ist, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu schützen und zu fördern. In diesem Zusammenhang kommt dem Engagement von EBCO im Rahmen des Europäischen Jugendforums besondere Bedeutung zu. Durch seine aktive Rolle trägt EBCO dazu bei, das Bewusstsein bei Jugendorganisationen zu schärfen und die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in einen breiteren jugendpolitischen Rahmen einzubetten. Die Förderung dieses Rechts bei jüngeren Generationen ist nicht nur eine Frage des rechtlichen Schutzes, sondern auch eine strategische Investition in eine Kultur des Friedens, der Gewaltfreiheit und der demokratischen Teilhabe.
Dieser Bericht spiegelt auch die anhaltende Widerstandsfähigkeit der internationalen Bewegung zur Unterstützung der Kriegsdienstverweigerer wider. Die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, transnationalen Netzwerken und institutionellen Akteuren bleibt unerlässlich, um Schutz zu gewährleisten, einschließlich des Zugangs zu Asyl und Schutzvorkehrungen gegen Verfolgung. Die Aufrechterhaltung und Stärkung dieses Solidaritätsnetzwerks ist besonders wichtig in einem Umfeld, in dem selbst humanitäre und menschenrechtliche Maßnahmen zunehmend politisiert werden.
Abschließend formuliert der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, die sich an die Staaten und die europäischen Institutionen richten. Dazu gehören die uneingeschränkte Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung unter allen Umständen, die Einrichtung wirklich ziviler Alternativdienste ohne Strafcharakter sowie die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften an internationale Menschenrechtsstandards. Dabei wird insbesondere auf die im Rahmen des Europarats und von den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen entwickelten Standards verwiesen, die einen klaren und verbindlichen Handlungsrahmen bieten.
Dieser Bericht dient sowohl der Dokumentation als auch der Interessenvertretung. In einer Zeit, die zunehmend von Kriegsvorbereitungen geprägt ist, bekräftigt er einen grundlegenden Grundsatz: Die Weigerung, sich an Kriegen zu beteiligen, ist nicht nur ein geschütztes Recht, sondern eine notwendige Voraussetzung für den Aufbau eines gerechten und dauerhaften Friedens.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Daniele Taurino, EBCO-Präsident, ebco@ebco-beoc.org, +39 3283736667
Sam Biesemans, EBCO-Vizepräsident, ebco.brussels@skynet.be, +32 477268893
Informationen zum Bericht: https://www.ebco-beoc.org/reports
Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), das 1979 in Brüssel gegründet wurde, setzt sich für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und Verweigerung militärischer Aktivitäten als grundlegendes Menschenrecht ein. Seit 1998 hat es beim Europarat Teilnehmerstatus (früher Beratungsstatus) und ist seit 2005 Mitglied der Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen (INGO). Seit 2021 kann das EBCO Kollektivbeschwerden im Rahmen der Europäischen Sozialcharta einreichen. EBCO ist zudem seit 1995 Vollmitglied des Europäischen Jugendforums.
Pressekontakt Deutschlands:
Yannick Kiesel (DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de; +491578/3452092
Pressemitteilung der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, Stuttgart, 11. Mai 2026

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Yannick Kiesel (pol. Geschäftsführer der DFG-VK): kiesel@dfg-vk.de
01578/3452092
Quelle: Deutsche-Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen

