Übernommen von KOMintern:
Nach der Corona- und Wirtschaftskrise 2020/21, der Rückkehr der Hochinflation 2022/23, über die anschließende Konjunkturkrise, hat aktuell der US-amerikanische Kriegsgang gegen den Iran neuerlich mit Wucht auf die Weltwirtschaft durchgeschlagen, die Energiemärkte zerrüttet und von Neuem globale Lieferketten zerrissen – mit all dessen Folgen.
Während der politische Handlungsbedarf damit über das schon bisherige Erodieren der sozialen Verhältnisse noch weiter steigt, stehen die Budgetzeichen auf Einsparungen, Kürzungen und sozialen Rückbau. Nicht zuletzt auch in den Ländern, Städten und Gemeinden.
Mit dem neuen Stabilitätspakt für die Jahre 2026-2029 und dessen Ziel, die Neuverschuldung der Länder und Gemeinden auf max. 1% des BIP zurückzufahren erfolgte indes inmitten der vor sich gehenden Erosion der sozialen Verhältnisse und kurz vor der gegenwärtigen Krise – die die im Jänner und Februar kurzfristig abgeschmolzene Inflation wieder von Neuem befeuert und die ohnehin spärlichen Wachstumsprognosen nach unten korrigiert – eine weitere Einengung der finanziellen Spielräume.
Dieses Neuverschuldungs-Ziel für die Bundesländer, Städte und Gemeinden von max. 1% des BIP entspricht beim gegenwärtigen BIP von rund 500 Mrd. Euro einem kreditfinanzierten Gesamtvolumenrahmen von läppischen nur 5 Mrd. Euro für die über 2.000 Gemeinden, die Städte und Bundesländer zusammen. Zieht man zum Vergleich hierzu nur die aktuelle Neuverschuldung der größeren Landeshauptstädte heran, wird die darin beinhaltete Miser schlagartig einsichtig.
Stärker noch: Gab es heuer mit einem Kreditfinanzierungsvolumen von 1,3% noch etwas Spielraum, so stellen die vereinbarten 0,8% für 2027, über 0,69% für 2028 auf 0,67% in 2029 die Weichen auf „Sparen, sparen, sparen“. Die trüben Wachstumsaussichten und der vom Fiskalrat und anderen Instituten eingemahnte noch deutlich höhere Einsparbedarf als bisher ohnehin geplant um die nach Brüssel gemeldeten Ziele des ÜD-Verfahrens zu erreichen, verschärfen die angespannte Lage nochmals zusätzlich.
Das aber bringt nicht zuletzt auch die Länder, Städte und Gemeinden noch weiter unter Druck. Zumal die wichtigsten kommunalen Finanzierungen politisch blockiert sind oder vielfach bloß stiefmütterlich eingesetzt werden, wie allen voran die Erhöhung der Grundsteuer, aber ebenso die Einhebung des mittlerweile gesetzlich ermöglichten Umwidmungszuschlags auf Spekulationsgewinne aus den Wertsteigerungen der Umwidmung von Grünland in Bauland, oder einer Leerstandsabgabe, oder die konsequente Anhebung der Abgabe auf Zweitwohnsitze, sowie Abgaben auf klimaschädlichen Verkehr wie City-Mauts, höhere Parkgebühren für große/schwere Fahrzeuge, etc.
Stattdessen wurden die Bundesländer und ohnehin schon vielfach klammen Städte und Gemeinden zum Sparen aufgerufen, was bereits zu massiven Einschnitten in den Sozial- und Gesundheitsbereichen führte, Abstriche und Personalabbau bei sozialen Dienstleistungen zeitigte, Schul- und Straßensanierungen in Frage stellt, die Schließung von Schwimmbädern hervorrufen wird, Zuschüsse für gemeinnützige Veranstaltungen, Kulturräume oder Essen auf Rädern gestrichen werden, etc.
Im ebenso unsozialen Gegenzug werden Gebühren für Kanalbenützung, Wasseranschlüsse, Müllentsorgung oder Verkehrstarife bis hin zur Hundesteuer erhöht. Und die Folgebudgets der nächsten Jahre werden vor dem Hintergrund des auf der gegenwärtigen Finanzpolitik fußenden Stabilitätspakts im Zusammenhang des von der Bundesregierung nach Brüssel gemeldeten „Korrekturpfads“ weitere scharfe Einschnitte beinhalten.
Samt Aufschub wichtiger kommunaler Instandhaltungen, Vorhaben und Pläne, wie der Gemeindebund gestern mit einer Reihe exemplarischer, konkreter Beispiele aufwies. Von Kindergarten- und Schulsanierungen, über die Sanierung von Straßen und Gehwegen, Gebäudesanierungen, der Umgestaltung von Hauptplätzen, Modernisierungsplänen von Veranstaltungs- und Begegnungsbereichen im Ortszentrum, Umgestaltungen von Hauptplätzen und anderweitigen Plätzen,bis hin zu zurückgestellten Radwegen, der Beseitigung gravierender Schäden im Kanalbau oder den medial prominenten, oft verzweifelten Kämpfen der Gemeinden gegen das Ende Freibäder.
Vor diesem hoch virulenten Hintergrund wies die letzte Vollversammlung der Arbeiterkammer Niederösterreich jüngst auch einen Antrag von KOMintern unter obigem Titel „Umsteuern bei Stabilitätspakt & Gemeindefinanzierung“ und Begründung dem zuständigen Ausschuss für Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik zur weiteren Erörterung und Bearbeitung zu. Darunter – neben konkreten Finanzmaßnahmen zur Gemeindefinanzierung, der umgehenden Erhöhung der Grundsteuer und einer Ablehnung unsozialer Erhöhungen von Gebühren, Abgaben und Tarifen – die nun zur weiteren Diskussion stehende Forderung, dass sich die Kammer „angesichts des gegenwärtig nötigen Handlungsbedarfs für eine Flexibilisierung des Stabilitätspakts 2026-2029 ausspricht“. Ob die Zuweisung ein „Begräbnis 1. Klasse“ besiegeln soll oder einen ernsthaften Einstieg in eine notwendige Debatte eröffnet – wird sich freilich erst weisen.
Quelle: KOMintern

