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Neue ESC-Regeln: Gastgeber darf kein Konfliktland sein

Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

Übernommen von Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek:

Sofia – Im kommenden Jahr ist die bulgarische Stadt Burgas am Schwarzen Meer Gastgeber des ESC (Eurovision Song Contest). Das teilten die Europäische Rundfunkunion (EBU) sowie das Bulgarische Nationale Fernsehen (BNT) am Donnerstag in Sofia als Veranstalter mit. Die Touristenhochburg Burgas setzte sich damit gegen die bulgarische Hauptstadt Sofia durch. Das ESC-Finale soll am 15. Mai 2027 stattfinden. Die bulgarische Sängerin Dara hatte den diesjährigen Wettbewerb in Wien gewonnen und damit den ESC in ihr Heimatland geholt.

Jedoch ist das Siegerland ab sofort nicht mehr automatisch der nächste Gastgeber. Das legt das neue Regelwerk der EBU, die den ESC ausrichtet, fest. Demnach darf der vormalige Grand Prix Eurovision de la Chanson künftig nur noch in Ländern mit einer »stabilen Sicherheitslage« ausgetragen werden. Das Siegerland komme nicht mehr als Gastgeber infrage, »wenn ein bewaffneter Konflikt, eine heikle geopolitische Lage oder eine sonstige Situation die Sicherheit oder Stabilität des betreffenden Staates oder der unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigt«, teilte die EBU weiter mit.

In der Erklärung der ESC-Veranstalter wurde kein Land explizit genannt. Doch hatte es im Vorfeld des diesjährigen ESC in Wien wegen des völkermörderischen Vorgehens der israelischen Armee im palästinensischen Gazastreifen einen heftigen Streit um die Teilnahme Israels gegeben. Fünf große Teilnehmerländer, darunter Spanien und die Niederlande, boykottierten deshalb die Veranstaltung. Israel belegte in Wien, wie auch im Jahr zuvor in Basel in der Schweiz, Platz zwei und wäre bei einem Gewinn nächster ESC-Gastgeber gewesen. Seit dem 28. Februar 2026 beteiligt sich Israel zudem am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der USA gegen den Iran.

Bei Bedarf könne die EBU »eine unabhängige Sicherheitsbewertung der Region des Gewinners in Auftrag geben«, hieß es in der Erklärung weiter. Sollte das siegreiche Mitglied als nicht geeignet für die Ausrichtung eingestuft werden, werde die EBU einen alternativen gastgebenden Rundfunksender bestimmen: »Der Gastgeber organisiert den Wettbewerb eigenständig und ist nicht verpflichtet, die Veranstaltung im Auftrag eines anderen Mitglieds durchzuführen.«

Eine Veranstaltung wie vor drei Jahren soll es offenbar nicht mehr geben: Nachdem das ukrainische Kalush Orchestra 2022 mit »Stefania« gewonnen hatte, entschied die EBU angesichts des Krieges in der Ukraine, den ESC 2023 von der britischen BBC im englischen Liverpool veranstalten zu lassen, weil ein englischer Jesus-Lookalike namens Sam Ryder mit seinem Lied »Space Man« im Vorjahr den zweiten Platz belegt hatte.

Eine weitere Regeländerung betrifft das Mindestalter der Künstler und Künstlerinnen zum Zeitpunkt der ersten Probe: Es wird von aktuell 16 auf 18 Jahre erhöht. Damit sollen besonders junge Menschen nicht mehr dem Druck des Wettbewerbs ausgesetzt sein. Die jüngste Siegerin des Grand Prix Eurovision war 1986 die erst 13-jährige Belgierin Sandra Kim. Sie trat in Norwegen mit »J’aime la vie« an.

Beim Gesang legt die EBU noch einmal fest, daß zumindest die Auftritte des Frontsängers oder der Frontsängerin live sein müssen und nicht durch »vorproduzierte Stimmen unterstützt« werden dürfen. »Diese Präzisierung soll die Integrität jedes Auftritts wahren und sicherstellen, daß das Publikum bei jedem vorgetragenen Lied den Lead-Gesang live hört.«

Der Wettbewerb entwickle sich stets weiter, sagte ESC-Direktor Martin Green. Die jährliche Überprüfung des Regelwerks sei ein wichtiger Schritt, damit er für alle Beteiligten »fair und transparent« bleibe. Der ESC gilt als der größte Musikwettbewerb der Welt.

Quelle: Zeitung vum Lëtzebuerger Vollek

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