Übernommen von KPÖ Graz:
Mit der Abschaffung des Sozialhilfegesetzes auf Landesebene sind mit 1. Jänner 2025 zahlreiche bisher gesetzlich geregelte Leistungen weggefallen. Dazu zählt auch die Übernahme der Kosten für einfache Bestattungen, sogenannte Fürsorgebegräbnisse. „Unabhängig davon, ob Angehörige vorhanden sind oder wer die Kosten trägt: Ein respektvolles Begräbnis muss für alle Menschen gewährleistet sein. Das ist keine Aufgabe, von der sich die öffentliche Hand nach Belieben zurückziehen kann,“ so Bürgermeisterin Elke Kahr.
Quelle: KPÖ Graz

