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Bundesrat beschließt Bundestariftreuegesetz – DGB fordert weitere Maßnahmen

Übernommen von DGB Pressemitteilungen:

Der Bundesrat hat heute dem Bundestariftreuegesetz zugestimmt. Damit macht die Länderkammer den Weg frei für mehr fairen Wettbewerb und gute Tariflöhne bei öffentlichen Aufträgen des Bundes. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betonte am Freitag in Berlin:

“Mit diesem Gesetz bekennt sich der Staat zu fair ausgehandelten Löhnen und Arbeitsbedingungen per Tarifvertrag. Auch wenn wir uns weniger Ausnahmen im Gesetz gewünscht hätten: Es ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften. Es ist auch im Sinne ehrlicher und verantwortungsbewusster Unternehmen, die auf einen sauberen Wettbewerb durch Qualität setzen anstatt auf Lohndumping. Wir rufen die Arbeitgeberverbände auf, ihren Widerstand aufzugeben und nun konstruktiv mit uns daran zu arbeiten, damit dieses Gesetz wirken kann und ein Erfolg wird.”  

Nationaler Aktionsplan überfällig

„Gute, tarifvertragliche Löhne fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch deshalb ist es wichtig, dass Union und SPD sich an ihren Koalitionsvertrag halten und weiter dafür sorgen, dass Tariflöhne „wieder die Regel werden“. Denn neben dem Bundestariftreuegesetz brauchen wir unbedingt weitere Maßnahmen, um die Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Seit Ende letzten Jahres überfällig ist ein Nationaler Aktionsplan für mehr Tarifverhandlungen, wie ihn die EU-Mindestlohnrichtlinie vorsieht. Die Gewerkschaften haben dafür längst einen eigenen Aktionsplan vorgelegt. Die Bundesregierung muss jetzt endlich Fakten schaffen.“

DGB-Aktionsplan “Tarifbindung stärken: Schutz durch Tarifverträge”

Hintergrund:

Das Prinzip des Bundestariftreugesetzes ist einfach: Wer sich nicht an die Regeln der sozialen Marktwirtschaft hält, erhält keine Aufträge der öffentlichen Hand mehr. Dumpingwettbewerb auf Kosten der Beschäftigten wird so eingedämmt. Die Beschäftigten erhalten bessere Löhne, mehr Urlaub und geregeltere Arbeitszeiten. Das stärkt den sozialen Zusammenhalt und stützt zugleich die Binnenkonjunktur.

Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten, deren Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen. Weil die Tarifbindung in Deutschland bei 49 Prozent liegt, ist die deutsche Bundesregierung verpflichtet, einen solchen Aktionsplan vorzulegen. Die Abgabe bei der EU-Kommission ist bereits verspätet, da die Frist bis Ende 2025 gesetzt ist. Der Aktionsplan wird laut Richtlinie mindestens alle fünf Jahre überprüft. 
 

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund

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