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Tarifabschluss Einzelhandel 2026 NRW: Sozialpartnerschaft auf Kosten der Beschäftigten

Ein Kommentar von Orhan Akman (Kandidat für ver.di-Bundesvorstand)

Es gibt einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im Einzelhandel (EH) in
Nordrhein-Westfalen (NRW). Die wesentlichen Details das Abschlusses lauten:
Beschäftigte erhalten ab 1. August 2026 drei Prozent und im Mai 2027 weitere
zwei Prozent mehr Entgelt. Auch die Ausbildungsvergütungen sollen
„überproportional“ steigen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten.
Für die Beschäftigten in den untersten Entgeltgruppen wurde ein tariflicher
Mindeststundenlohn von 14,20 Euro ab August 2026 und von 14,90 Euro ab Mai
2027 vereinbart.

ver.di als „Sozialpartner“
Gestartet ist ver.di im Frühjahr 2026 mit einer Tarifforderung von
 7 Prozent, mindestens 225 Euro im Monat mehr Lohn und Gehalt
 14,90 Euro „Rentenfester Mindeststundenlohn“
 150 Euro im Monat mehr Ausbildungsvergütung
 12 Monate Laufzeit

Das erzielte Tarifergebnis ist fern von der gestellten Forderung, auch wenn
ver.di davon abzulenken versucht: „Der Bundesvorstand der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet die Einigung im nordrhein-
westfälischen Einzelhandel positiv. „Wir begrüßen es, dass nach dem
Durchbruch im Groß- und Außenhandel jetzt auch die Sozialpartner im
Einzelhandel nach monatelangen, harten Auseinandersetzungen erstmals zu
einer tragfähigen Lösung gekommen sind“, so Silke Zimmer, das für den Handel
zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied.“ (vgl. Link zur Presseerklärung  )

ver.di verschweigt als „Sozialpartner“ in der Öffentlichkeit und in ihren
Publikationen, dass die Monate Mai, Juni und Juli im Jahr 2026 als „Nullmonate“
tarifiert worden sind. Damit beträgt die tatsächliche Entgelterhöhung für das
erste Tarifjahr im Volumen durchschnittlich 2,25 Prozent und nicht 3 Prozent!
Statt der geforderten Laufzeit über 12 Monate, wurde ver.di mit 25 Monaten
über den Tisch gezogen! Der Mai 2028 ist für die Beschäftigten der vierte
Nullmonat, weil die Gehälter nach dem zweiten Tarifjahr nicht steigen.

Armut in der Rente tariffiert!
Es sei dahingestellt, dass ver.di 14,90 Euro-Stundenlohn als „Rentenfester
Mindeststundenlohn“ nun feiert, die Frage ist eine ganz andere. Alleine die
Tatsache, dass es beispielsweise in NRW mehrere Tarifgruppen wie in der
Warenverräumung, bei den Verkäufer*innen und Kassier*innen im 1. Berufsjahr
oder bei den „Angestellt ohne kaufmännische Ausbildung“ gibt, die unter dem
gesetzlichen Mindestlohn lagen und liegen, ist ein Armutszeugnis für die ver.di.
In Anbetracht, dass ver,di den gesetzlichen Mindestlohn politisch mit
„durchboxen“ musste, ist es umso schwerer nachvollziehbar, dass die
Gewerkschaft per Tarifvertrag in vielen Tarifgruppen bisher unter den
gesetzlichen Mindestlohn lag.

Im Tarifergebnis ist nicht nachlesbar, was für die Monate Januar bis Mai 2028
vorgesehen ist, wenn dann der gesetzliche Mindestlohn wieder steigen sollte-
womit die Gewerkschaften rechnen müssen. Zusammengefasst: Beschäftigte
erhalten in den unteren Lohngruppen von Mai bis Juli 2026 und von Januar bis
April 2027 den gesetzlichen Mindestlohn, ab Januar 2028 liegt das Tarifgehalt
dann sogar unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, sollte dieser über 14, 90
Euro liegen, was für die Beschäftigten zu hoffen ist!

Abgesehen davon, ist das Tarifergebnis fern von Armut in der Rente. Denn
selbst wenn ver.di die eigene Forderungen 100 Prozent durchgesetzt hätte,
würden selbst die wenigen Verkäufer*innen in Vollzeit mit ihren Einkommen
nicht einmal jährlich einen Rentenpunkt erhalten. Das sollte und muss ver.di
offen und ehrlich den Beschäftigten gegenüber kommunizieren: Selbst in
Vollzeit und mit Tarifgehalt ist Altersarmut vorprogrammiert – von den zumeist
weiblichen Beschäftigten in Teilzeit ganz zu schweigen! Dieser Tarifabschluss ist
ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, insbesondere der Frauen!

Laufzeiten und somit Friedenspflicht zu Gunsten der Unternehmen
verlängert!
Unter der Leitung von Silke Zimmer wurde der Fachbereich Handel noch
schwächer.
Dabei wurde in den letzten 15 Jahren mehr als mühselig betriebliche Stärke,
Aktions- und Streikfähigkeit in den Handelsbetrieben aufgebaut, auch wenn es
sicherlich noch Luft nach oben gab und gibt. Viele Ehrenamtliche aber auch
Hauptamtliche berichten, dass die Anzahl der Streikenden immer weniger wird
und die Anzahl der Streikbetriebe den Bach runter geht, auch deshalb, weil
Betriebe erst gar nicht zum Streik aufgerufen werden oder zwischen einzelnen
Streiktagen teilweise mehrere Wochen liegen. In den sozialen Medien ist die
Kritik sowohl am Tarifergebnis, als auch an der Streikstrategie von ver.di
vernichtend. Von Erfolg, so wie der ver.di-Bundesvorstand es darstellt, kann
keine Rede sein!

Schon in der vergangenen Tarifrunde lag der Abschluss weit entfernt von den
Zielen, die die Gewerkschaft sich gesteckt hatte – unter anderem war die
Laufzeit mit 36 Monaten dreimal (!) so lang wie ursprünglich anvisiert, zu
Gunsten der Unternehmen verlängert, diesmal um 13 Monate! Das bedeutet,
dass die Beschäftigten bis Mai 2028 ihr Streikrecht nicht nutzen dürfen, denn
solange herrscht die so genannte Friedenspflicht. Kämpferische
Gewerkschaftsarbeit sieht anders aus!

Strukturelle Probleme der Branche und der Tarifverträge für ver.di im
Handel
Dieser Tarifabschluss verschärft die strukturellen Probleme. Die
Handelstarifverträge gleichen einem alten, verkommenen Haus, in dem fast
niemand mehr wohnt. Die Tarifbindung ist seit Jahren rückläufig, lag 2024 laut
dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei 23 Prozent – gegenüber
49 Prozent in der Gesamtwirtschaft. Weder Beschäftigte sind unter dem Dach
dieses Hauses sicher, noch findet man die Mehrheit der Unternehmen der
Branche wieder. Im Gegenteil, das Haus bröckelt, die Beschäftigten stehen im
Regen und die Unternehmen flüchten scharenweise aus diesem (Tarif-) Haus.
Das bindende Element zwischen Arbeit und Kapital – der zwischen
Gewerkschaften und Unternehmensverbänden verhandelte Tarifvertrag – geht
der Gewerkschaft wie Sand zwischen den Fingern verloren.

Die Historie der heutigen Tarifverträge im Handel in Deutschland geht auf die
Jahre der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges zurück. Dabei spiegelt die
Struktur der Tarifverträge im Einzel- und Versandhandel, der Aufbau sowie die
Merkmale zu Eingruppierungen die Arbeitssituation der einst so starken Kauf-
und Warenhäuser wider. Obwohl die Branche sich massiv verändert hat, hat
ver.di als Tarifvertragspartei die Tarifverträge diesen veränderten
Rahmenbedingungen nicht angepasst. Damit verhandelt ver.di die Tarifverträge
wie in den 1950er und 60er Jahren, als Adenauer Bundeskanzler war und die
Fantasie fehlte, dass eines Tages Amazon die Idee des Kaufhauses „alles unter
einem Dach“ in eine digitale Welt überträgt.

Die Tarifstruktur, die nach wie vor auf Regionalität setzt, ist in der neuen
Arbeitswelt aus der Zeit gefallen. Mit insgesamt 16 Gebieten im Einzelhandel
sowie 20 Tarifgebieten im Großhandel, zuzüglich individueller Firmenverträge,
arbeitet die Gewerkschaft mit unterschiedlichen Laufzeiten, und somit mit
verschiedenen Friedenspflichten. Einst war dies u.a. in der vielseitigen
Unternehmerlandschaft in den Regionen / Bundesländern begründet. Durch
den enormen Konzentrationsprozess der Branche spielen regionale
Unternehmen wenig bis kaum noch eine Rolle. Die Kapitalseite ist national und
oftmals auch international aufgestellt. Heute verbinden das Internet sowie die
Social-Media-Kanäle die ganze Welt in Echtzeit. Daher ist es folgerichtig, wenn
ver.di die Regionalität der Tarifverträge überwindet und sich zügig auf den Weg
bundeseinheitlicher Tarifverträge begibt. Das wäre ein erster wichtiger Schritt,
damit ver.di im Handel nicht in die Bedeutungslosigkeit versinkt. Tarifabschlüsse
wie in NRW sichern vielleicht noch für ein paar Jahre die lukrativen Pfründe der
regionalen Gewerkschaftsführungen, für die Beschäftigten bedeuten solche
Abschlüsse aber Arbeits- und Altersarmut.

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