Übernommen von Pro Asyl:
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat das Asylgrenzverfahren für eine Familie mit drei Kindern und einen alleinreisenden, kranken Mann am Berliner Flughafen BER gestoppt. Nach Ansicht des Gerichts war nicht sichergestellt, dass die Kinder und der kranke Mann angemessen versorgt wurden. PRO ASYL fordert: keine Familien und schutzbedürftige Menschen in Grenzverfahren!
Die Betroffenen sind nun nach Deutschland eingereist und durchlaufen ihre Asylverfahren in regulären Verfahren. Die neuen Asylgrenzverfahren an den Außengrenzen gelten mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) seit Mitte Juni.
„Das sind keine Einzelfälle. Dahinter steht ein System der Verantwortungslosigkeit: Tempo und Abschreckung zählen in den neuen Grenzverfahren mehr als Menschenrechte. Asylsuchende gehören nicht hinter Zäune und Mauern. Grenzverfahren müssen ganz abgeschafft werden – und Familien mit Kindern und besonders Schutzbedürftige müssen schon jetzt davon ausgenommen werden“, so Helen Rezene, Geschäftsführerin von PRO ASYL.
Länger als zehn Tage wurden eine Familie aus Algerien – die Eltern und ihre drei Kinder im Alter von 10, 12 und 17 Jahren – und ein alleinreisender Mann aus Algerien im Transitbereich des BER festgehalten. Mit sechs Eilbeschlüssen entschied das Verwaltungsgericht Cottbus nun, dass sie einreisen und das reguläre Asylverfahren durchlaufen dürfen.
Ärztliche Hilfe angefordert – aber nicht erhalten
Die Mutter berichtete dem Rechtsanwalt der Familie, dass ihr Sohn durch die Bedingungen im Grenzverfahren an schweren psychischen Belastungen leide, kaum schlafen und essen könne. Die Tochter, die einen Infekt habe, habe keine adäquate ärztliche Behandlung bekommen. Der alleinreisende Antragsteller leidet an diversen körperlichen und seelischen Beschwerden. Die Anforderung von ärztlicher Unterstützung wurde nach einem Aktenvermerk der Bundespolizei nicht weiter verfolgt.
„Die Grenzverfahren sind bundesweit einzustellen, solange das BAMF nicht in eigener Verantwortung sicherstellen kann, dass schutzbedürftigen Personen in den Grenzverfahrenseinrichtungen die nötige Unterstützung geboten wird. Das ist nach Angaben der Bundesregierung bislang nicht der Fall, weil die Einrichtungen von den Ländern betrieben werden. Die Beschleunigung von Asylverfahren darf nicht auf Kosten der Gesundheit von Schutzsuchenden und auf dem Rücken von Kindern und Familien ausgetragen werden“, so Rechtsanwalt Christoph Tometten, der die Betroffenen vertritt.
Gericht: Zuständigkeit ungeklärt
Das Gericht wertete das mehr als zehntägige Festhalten als erheblichen grundrechtsrelevanten Eingriff in die Bewegungsfreiheit. Die Mitgliedstaaten müssten bei der Unterbringung die Garantien der EU-Aufnahmerichtlinie für das Kindeswohl und die medizinische Versorgung kranker Personen sicherstellen. Das lasse sich für den BER nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen: Zuständig für das Grenzverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Einrichtung betreibt jedoch die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg. Unklar blieb, ob das BAMF über Kontroll- und Weisungsrechte verfügt, um Mängel selbst zu beheben. Nach einer Folgenabwägung entschied das Gericht zugunsten der Betroffenen.
Kinder werden im Transitbereich festgehalten
Mit der GEAS-Reform wurden die Grenzverfahren ausgeweitet. Seitdem können auch Kinder gemeinsam mit ihren Eltern bis zu zwölf Wochen im Transitbereich festgehalten werden. Wird der Asylantrag abgelehnt, kommen im Rückkehrgrenzverfahren bis zu zwölf weiteren Wochen hinzu, sodass ein Kind fast ein halbes Jahr am Flughafen eingesperrt sein kann. Die Betroffenen gelten rechtlich als nicht eingereist und dürfen den Bereich nicht verlassen. Der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben das Festhalten in Transitzonen bereits vor dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems als Freiheitsentziehung bewertet. PRO ASYL stellt klar: Das ist Haft – und Haft muss in Deutschland von Richter*innen angeordnet werden, nicht von einer Behörde oder anderen Institutionen.
PRO ASYL unterstützt die Klageverfahren in der Hauptsache über den PRO-ASYL-Rechtshilfefonds.
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Quelle: Pro Asyl

