Tariferhöhung am Cottbuser Carl-Thiem-Klinikum

Die rund 2.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten der städtischen Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH erhalten Ende März mit der Lohnabrechnung für den Monat März 2020 vier Prozent mehr Entgelt. Die Tariferhöhung wurde schon im Februar 2019 zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH vereinbart. Mit der Tarifeinigung vom 13. Februar 2019 wurden die Tarifentgelte in einem ersten Schritt zum 1. März 2019 um vier Prozent und in einem zweiten Schritt zum 1. März 2020 um weitere vier Prozent erhöht.

„Das Tarifniveau des Flächentarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird mit diesen Tariferhöhungen jedoch noch nicht erreicht“, so Ralf Franke, der ver.di-Verhandlungsführer aus Cottbus. Eine Pflegefachkraft erhält mit der Tariferhöhung ab 1. März 2020 rund 96 Prozent des Tarifentgeltes des Flächentarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Dies sind bei der Krankenschwester auf einer „Normalstation“ zwischen 120 EUR bis 140 EUR weniger Entgelt im Monat als einer vergleichbaren Krankenschwester nach dem Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zustehende würde.

Die städtische Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH war im Jahr 2006 aus der Tarifbindung an den Flächentarifvertrag ausgetreten. Seit dem Jahr 2008 wurden aller zwei Jahre Tarifverhandlungen zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH geführt. Die Anwendung des Flächentarifvertrages durch eine Mitgliedschaft mit Tarifbindung im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV) wurde bisher von der Klinikleitung und von der Stadt Cottbus als Gesellschafterin abgelehnt.

Die städtische Klinikum Brandenburg GmbH in Brandenburg a. d. H. ist seit dem 1. Januar 2020 als erstes Brandenburger Krankenhaus wieder an den Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gebunden. „Die neue Finanzierungsregelung zur Finanzierung der Krankenhausleistungen ab dem Jahr 2020 ermöglichen dem Klinikum in den Flächentarifvertrag zurückzukehren,“ so Ralf Franke.

Ab dem Jahr 2020 werden die Personalkosten für die Pflege aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert und über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert. Für jeden Behandlungsfall werden nun die Fallpauschalen ohne Pflegepersonalkosten und die krankenhausindividuell zu vereinbarende Pflegentgelte je Tag abgerechnet. Der Entgeltkatalog weist dafür einen Fallpauschalenkatalog und einen Pflegeerlöskatalog aus. Die individuellen Pflegepersonalkosten des Hauses sollen vollumfänglich finanziert werden. (Quelle: https://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/krankenhaus/drg).

Das Carl-Thiem-Klinikum hat in den letzten Jahren jährlich Jahresüberschüsse in Millionenhöhe zwischen 3,3 Millionen EUR bis 7,2 Millionen EUR erwirtschaftet. Der Jahresüberschuss im Jahr 2017 betrug 6,34 Millionen EUR. Im Jahr 2018 betrug der Jahresüberschuss 4,27 Millionen EUR (Quelle: www.bundesanzeiger.de).

Quelle:

ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg