Türkei öffnet Gefängnistore, aber nicht für politische Häftlinge

Die Türkei hat mit der angekündigten Freilassung von Häftlingen begonnen, um die Ansteckungsgefahr mit COVID-19 zu minimieren.

Das entsprechende Gesetz ermöglicht die Entlassung von bis zu 90.000 Gefangenen. Menschenrechtler und Anwälte kritisieren die Regelung, weil sie Inhaftierte unter Terrorvorwürfen und Untersuchungshäftlinge ausschließt. Unter Terrorverdacht fallen praktisch sämtliche inhaftierten politischen Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten, Bürgermeister, Richter und Staatsanwälte sowie Intellektuelle.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Haftzeit von „Risikogruppen“ in Hausarrest umgewandelt werden kann. Außerdem dürfen Verurteilte im offenen Vollzug ihre Strafe teilweise zu Hause absitzen. Ausgenommen von der Regelung sind auch Gefangene, die wegen Mordes, Gewalt gegen Frauen, Sexualstraftaten und Drogendelikten einsitzen.

Komintern berichtet von einem Aufstand im Gefängnis in Batman, der von den türkischen Wachmannschaften brutal niedergeschlagen wurde. Parallel sind aufgrund der Willkürjustiz am Bosporus seit gestern darüber hinaus auch zwei inhaftierte Anwältinnen und Anwälte vom Hungerstreik ins Todesfasten getreten.

In den sozialen Medien hat sich eine Kampagne unter dem Hashtag #SaveThemAll entwickelt, die für die Freilassung auch der politischen Gefangenen und ihren Schutz vor Ansteckung eintritt, und der auch Prominente wie der deutsche Schriftsteller Günther Wallraff angehören.

Quelle:

Zeitung der Arbeit