DFG-VK feiert das bevorstehende Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages!

dfg vkDie Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) feiert die 50. Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrages und das damit bevorstehende Inkrafttreten.

Mehr als drei Jahre nachdem sich 122 Staaten der Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer historischen Abstimmung für den Atomwaffenverbotsvertrag aussprachen, ist dessen Inkrafttreten nun Gewissheit. Damit der Vertrag, der seit dem 20. September 2017 bei den Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung freigegeben ist, rechtlich in Kraft treten kann, müssen 50 Staaten diesen unterzeichnen und ratifizieren. Gestern folgte die 50. Ratifizierung des Vertrages durch Honduras. Somit wird der Atomwaffenverbotsvertrag in 90 Tagen, am 22. Januar 2021, in Kraft treten und in internationales Recht übergehen.

„Für die Bewegung, die sich seit Jahrzehnten für die Ächtung und das Verbot von Atomwaffen einsetzt, ist das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages ein Meilenstein. ICAN und ihre über 500 Partner weltweit, u.a. die DFG-VK, erhielten für dieses Engagement 2017 den Friedensnobelpreis und beschleunigten damit den Prozess zum Verbotsvertrag. Auch unsere Mitglieder setzen sich mit vielfältigem Protest, zivilem Ungehorsam und Gesprächen mit politischen Entscheider*innen bereits seit den 1980er Jahren auf den Straßen, vor dem Fliegerhorst in Büchel und zuletzt auch auf internationalen Konferenzen und in den Parlamenten gegen Atomwaffen ein,“ so Roland Blach, Landesgeschäftsführer der DFG-VK Baden-Württemberg und Vertreter der DFG-VK in der Kampagne „Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt“.

Da der Vertrag rechtlich nur für diejenigen Staaten bindend ist, die diesen unterzeichnet und ratifiziert haben, ist er aber erst einmal nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zur vollständigen nuklearen Abrüstung. Welch große Bedeutung der Vertrag dennoch hat, wird durch das aktuelle Verhalten der USA deutlich. Die haben sich zuletzt mit einem Schreiben an die Unterzeichnerstaaten gewandt und gefordert, dass diese sich aus dem Verbotsvertrag zurückziehen. Der Atomwaffenverbotsvertrag sei laut den USA gefährlich, da er die durch den Nichtverbreitungsvertrag in den letzten Jahrzehnten erzielten Fortschritte in Sachen nuklearer Abrüstung zunichte mache. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch“, meint DFG-VK Bundessprecherin Kathi Müller und erklärt weiter, „Der Atomwaffenverbotsvertrag sorgt dafür, dass eine der wichtigsten Säulen des Nichtverbreitungsvertrages, nämlich die vollständige Abrüstung von Atomwaffen, endlich umgesetzt wird.“ Der Verbotsvertrag verbietet allen Staaten ohne Ausnahme die Entwicklung, Produktion, den Test, Erwerb und Transport sowie die Stationierung und den Einsatz von Atomwaffen. Auch Atomwaffenstaaten wie die USA und Teilhabestaaten wie Deutschland wären also von einem Verbot betroffen.

Unterstützer*innen des Atomwaffenverbotsvertrages gehen davon aus, dass der Druck auf die Atomwaffenstaaten und deren Verbündete in den nächsten Jahren weiter steigen wird und diese sich schließlich den restlichen Staaten anschließen werden. „Aktivist*innen, Bündnisse, Organisationen und alle deutschen ICAN Partner werden, nun mit dem Verbotsvertrag in der Hinterhand, den Druck auf die deutsche Bundesregierung verstärken, den Verbotsvertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Jetzt ist die Zeit, die nukleare Abschreckung zu überwinden!“, so Roland Blach hoffnungsvoll.