Weihnachts-Lockdown: Beschäftigte schützen – November-Hilfen ausweiten – Kurzarbeitsgeld aufstocken

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) hält die von den Bundesländern geplante Verschärfung der
Pandemie-Regeln für unvermeidlich. „Der Schutz von Menschenleben und die
Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens haben
jetzt oberste Priorität. In allen Betrieben, die offengehalten werden
müssen, um die Versorgung aufrecht zu erhalten, stehen die Arbeitgeber
in der Pflicht, Hygienemaßnahmen und Arbeitsschutz auszuweiten, um die
Infektionsrisiken der Beschäftigten und der Kundinnen und Kunden zu
minimieren“, erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), am Sonnabend. Kita-Öffnungen
sollten zudem auf Notbetreuung begrenzt bleiben.

Zuvor hatten die
Länder angesichts weiter steigender Infektionszahlen und einer
bedrohlichen Zunahme der Corona-bedingten Sterbefälle eine Verschärfung
der Pandemie-Regeln in den kommenden Tagen verabredet, die am Sonntag
mit dem Bund abgestimmt werden sollen.

Die geplanten Einschnitte
seien hart. Deshalb müsse für die Dauer des ausgeweiteten Lockdowns
Beschäftigten und betroffenen Unternehmen unter die Arme gegriffen
werden. „Anders als die Bundesregierung bisher offenbar plant, sollten
die Regelungen der so genannten November-Hilfe mit einer Erstattung von
bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahresmonat auch für jetzt
betroffene Unternehmen, etwa im Einzelhandel, angewendet werden –
verbunden mit der Bedingung, dass die Unternehmen das Kurzarbeitsgeld
aufstocken“, forderte Werneke. Von den geplanten Schließungen seien
besonders viele Teilzeitbeschäftigte mit niedrigen Löhnen betroffen, die
von den geltenden Kurzarbeitsregeln ihren Lebensunterhalt nicht
bestreiten könnten.

Die Entscheidung, ob Kinder betreut werden
oder Schulen besuchen, dürfe nicht einfach auf die Eltern abgeschoben
werden. Die Politik müsse jetzt klare Orientierung geben und
Verantwortung übernehmen. „Für die Phase des verschärften Lockdowns muss
das Betreuungsangebot in Kitas auf Kinder von Beschäftigten
beispielsweise des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastruktur und
des Lebensmitteleinzelhandels begrenzt werden. Das schützt Kinder,
Eltern und Erzieherinnen und Erzieher gleichermaßen“, sagte Werneke.
Angebote zur Krisenintervention in allen Bereichen der Sozialen Arbeit
müssten in dieser Zeit dringend erhalten bleiben, da sie gerade an den
Feiertagen besonders häufig benötigt würden.

Quelle: ver.di – Weihnachts-Lockdown: Beschäftigte schützen – November-Hilfen ausweiten – Kurzarbeitsgeld aufstocken